Dürfen Arbeitgeber von Bewerbern Impfnachweis verlangen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche gilt ab Mitte März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Dann müssen sie einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder ärztlich von der Impfung gegen das Coronavirus befreit sind. Doch was gilt für Bewerberinnen und Bewerberinnen?

Darf der Arbeitgeber künftig schon im Vorstellungsgespräch nach dem Nachweis fragen?

Ja, und das ist im Gesetz sogar eindeutig geregelt. «Der Nachweis ist die Voraussetzung, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überhaupt beschäftigen zu dürfen», sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg. Der Arbeitgeber habe also ein berechtigtes Interesse von Bewerberinnen und Bewerbern diesen Nachweis zu fordern.

Gesetzliche Regelung und betriebliches Interesse

Grundsätzlich gilt: Im Einstellungsverfahren darf der Arbeitgeber Fragen stellen, die Themen betreffen, an deren Kenntnis er ein berechtigtes betriebliches Interesse hat. Dem gegenüber steht der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - beides müsse der Arbeitgeber gegeneinander abwägen. Weil es zu den Nachweisen im Bezug auf die Impfung zum Schutz vor Covid-19 eine gesetzliche Regelung gibt, ist die Frage nach dem Nachweis aber in jedem Fall gestattet.

Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


Zurück

Vielleicht auch interessant

Mehr als jede vierte Fachkraft übt einen Zweitjob aus oder sucht eine zusätzliche Beschäftigung. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie des Jobportals meinestadt.de. Hauptgrund für diesen Trend: Bei vielen Fachkräften reicht das Geld nicht.

Am 1. März tritt die zweite Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ in Kraft. Ein Bestandteil ist die sogenannte kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung. Diese ermöglicht es, vor allem auch Arbeitgebern aus dem Gastgewerbe, in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen. Alle Infos.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat das Vor-Corona-Niveau trotz Umsatzzuwächsen im letzten Jahr noch immer nicht erreicht. Damit blicken Deutschlands Gastgeber auf das vierte Verlustjahr in Folge zurück, kommentierte DEHOGA-Präsident Guido Zöllick.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 real 1,1 Prozent mehr Umsatz erzielt als im Vorjahr. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 war der reale Gastgewerbeumsatz im Jahr 2023 um 11,3 Prozent niedriger.

In Deutschland gibt es zwar mehr Beschäftigte, aber die geleistete Arbeit steigt nicht entsprechend. Das Problem könnte abgemildert werden, wenn Teilzeitkräfte wieder voll arbeiten. Doch am Ende bleiben oft nur ein paar Euro mehr.

Wer sich in einer Sandwich-Position befindet, muss auf mehreren Ebenen kämpfen und zugleich für Einheit sorgen. Wie schaffen es Führungskräfte im mittleren Management, nicht zerrieben zu werden?

Ab Anfang 60 fragen sich viele, wann ein Übertritt in die Rente infrage kommt. Viele steigen vor dem regulären Rentenalter aus dem Job aus. Doch es gibt einen gegenläufigen Trend.

Über Geld spricht man nicht? Die Gehälter der Kollegen dürften dennoch viele interessieren. Was gilt, wenn der Arbeitgeber Gespräche darüber unterbinden will?

In der Probezeit gekündigt zu werden, macht sich im Lebenslauf nicht gut. Statt in Selbstzweifeln zu versinken, können Betroffene mit diesem Rückschlag aber auch konstruktiv umgehen. Wie das gelingt.

Der Preis für Pizza ist in Deutschland im vergangenen Jahr um etwa 10 Prozent gestiegen. Ähnliche Preissteigerungen wurden auch in Österreich und Kroatien verzeichnet. Im Durchschnitt aller EU-Länder stiegen die Preise um 5,9 Prozent.