Dürfen Beschäftigte während der Arbeitszeit zu einem Arzttermin?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Vor allem bei klassischen «Nine-to-Five»-Jobs fragen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wann sie überhaupt Zeit für einen Arztbesuch finden sollen – schließlich sind die meisten Arztpraxen genau zu diesen Zeiten geöffnet. In solchen Fällen lässt sich ein Arzttermin während der Arbeitszeit oft nicht vermeiden. Doch ist der Arbeitgeber tatsächlich verpflichtet, Beschäftigte dafür freizustellen?

Das hängt laut dem Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Meyer von verschiedenen Faktoren ab. In großen Betrieben mit Betriebsräten gibt es manchmal spezielle Regelungen, die eine Freistellung für Arztbesuche ermöglichen. Grundsätzlich gilt jedoch: Wenn der Arzttermin dringend und unvermeidbar ist – etwa, weil die Untersuchung nur zu einer bestimmten Zeit verfügbar ist und nicht verschoben werden kann – dürfen Arbeitnehmer auch während der Arbeitszeit zum Arzt gehen.

Anders sieht es bei Routineuntersuchungen oder planbaren Terminen aus. Hier kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Termin außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, um den Betriebsablauf nicht zu stören. Das gilt laut Meyer besonders in Schichtbetrieben, etwa in der Pflege, wo plötzliche Abwesenheiten schnell zu Engpässen führen können.

Wird man für die ausgefallene Arbeitszeit trotzdem bezahlt?

Ein notwendiger Arztbesuch während der Arbeitszeit kann laut Gesetz eine vom Arbeitgeber zu bezahlende Arbeitsverhinderung sein. «Aber die Praxis ist eher die, dass die Mitarbeiter während der Arbeitszeit zum Arzt gehen können, diese Arbeitsunterbrechung in der Arbeitszeiterfassung als Pause vermerkt wird und das nicht als bezahlte Arbeitszeit gilt», so Meyer.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer.