Dürfen Mitarbeiter Weihnachtsgeschenke von Kunden annehmen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Weihnachtsstollen, Fresskörbe mit Delikatessen oder vielleicht Tickets für Sportevents oder fürs Theater: Die Advents- und Weihnachtszeit ist die Zeit der Geschenke, manchmal auch im beruflichen Umfeld, zum Beispiel von Kunden. Doch dürfen Beschäftigte deren Weihnachtsgeschenke eigentlich annehmen?

«Ich rate Arbeitnehmern hier grundsätzlich zur Vorsicht», sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Er empfiehlt: zunächst einmal in den Arbeitsvertrag schauen. Denn die Annahme von Geschenken sei dort häufig verboten oder der Höhe des Werts nach limitiert. «Viele Unternehmen haben darüber hinaus Compliance-Regeln, die solche Fälle detailliert regeln», so Bredereck.

 

Beschäftigte im Öffentlichen Dienst und Beamte unterliegen besonders strengen Beschränkungen. «Hier sind dem Arbeitgeber sämtliche Vergünstigungen unverzüglich anzuzeigen», sagt Bredereck. «Angenommen werden dürfen sie nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.»

An die jeweils geltenden Regelungen beim Arbeitgeber sollte man sich dann auch unbedingt halten. Tut man das nicht, kann es durchaus ungemütlich werden. «Verstöße können zu einer Abmahnung, Kündigung und im Extremfall sogar zu einer Strafbarkeit führen», erklärt der Fachanwalt.

Angenommene Geschenke muss man offenlegen

Und auch wenn es keine expliziten Regelungen zur Annahme von Geschenken gibt, kann es zu Irritationen kommen, wenn ein Arbeitnehmer Geschenke entgegennimmt. «Insbesondere wenn die Geschenke wertvoll sind, könnte der Arbeitgeber vermuten, dass hier statt Dankbarkeit und Anerkennung für geleistete Dienste, Bestechung eigentliches Motiv ist», sagt Bredereck.

Wer auf Nummer sicher gehen will, erkundigt sich also am besten beim Chef oder der Chefin, wie generell mit Kundengeschenken umgegangen werden sollte. Zwar sind kleine Aufmerksamkeiten von geringem Wert wie etwa bedruckte Feuerzeuge, Kugelschreiber oder Pralinenschachteln häufig zulässig. Soweit der Wert von zehn Euro überschritten wird, sei aber in jedem Fall Vorsicht geboten, so Bredereck. «Vor der Annahme wertvoller Geschenke sollte man immer im Einzelfall noch einmal die Zustimmung einholen.»

Und was, wenn man das versäumt und ein Kundengeschenk bereits angenommen hat? Dann sei es sinnvoll, das Geschenk umgehend gegenüber dem Vorgesetzten offenzulegen, rät Bredereck, und um Mitteilung zu bitten, wie weiter vorgegangen werden soll. Sein Tipp: Auch gegenüber dem Kunden die jeweiligen Regelungen offen kommunizieren, «um hier zum Beispiel Kundenbeziehungen durch eine Ablehnung des Geschenks nicht zu gefährden».


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt kleine Betriebe mit dem Kompetenzzentrenmodell und digitalen Werkzeugen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.