Erneut krankgeschrieben? Das gilt für die Entgeltfortzahlung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitenden im Krankheitsfall das Gehalt bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen. Nach diesem Zeitraum übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Doch wie verhält es sich, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin wegen einer weiteren Diagnose direkt oder innerhalb kurzer Zeit erneut arbeitsunfähig wird?

Grundsätzlich gilt laut «haufe.de» das Lohnausfallprinzip: Die Vergütungszahlung ist auf eine maximale Dauer von sechs Wochen, genauer 42 Kalendertage, begrenzt. Arbeits- oder Tarifverträge können jedoch eine längere Entgeltfortzahlung vorsehen. Wird ein Mitarbeitender nach einer ersten Krankschreibung wegen einer anderen Krankheit erneut arbeitsunfähig, kommt es auf die genaue Abfolge der Krankheiten an, so haufe.de. War der Mitarbeitende zwischen den Erkrankungen arbeitsfähig, wenn auch nur für eine kurze Zeit, entsteht ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung.

Wenn die zweite Krankheit jedoch während der bestehenden Arbeitsunfähigkeit eintritt, darf der Arbeitgeber laut haufe.de die Zeiten zusammenrechnen und die Gehaltszahlung nach 42 Tagen beenden. Der Nachweis, dass die erste Arbeitsunfähigkeit bereits beendet war, bevor die zweite Arbeitsunfähigkeit eintrat, liegt beim Arbeitnehmer.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?