EU-Richter erlauben Klage gegen homophoben Arbeitgeber auch ohne Stellenbewerber

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Auch ohne konkreten Stellenbewerber darf sich ein Arbeitgeber nicht negativ über die sexuelle Orientierung möglicher Kandidaten äußern. Tut er es dennoch, kann er auf Schadenersatz verklagt werden. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest. Die obersten EU-Richter in Luxemburg äußerten sich zum Fall eines italienischen Rechtsanwalts, der in einer Radiosendung gesagt hatte, er würde keine Homosexuellen in seiner Kanzlei einstellen.

Wegen dieser Äußerung verklagte eine Vereinigung von Rechtsanwälten, die vor Gericht die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern oder Intersexuellen (LGBTI) verteidigt, den Mann wegen Diskriminierung auf Schadenersatz. Die Anwaltsvereinigung gewann in erster Instanz und in der Berufung, wonach der Beklagte eine Beschwerde beim italienischen Kassationsgerichtshof einlegte. Dieser Kassationsgerichtshof bat den EuGH daraufhin um eine entsprechende Auslegung der Antidiskriminierungsrichtlinie.

Der Gerichtshof stellte nun klar, dass homophobe Äußerungen eines potenziellen Arbeitgebers diskriminierend sind, auch wenn sie sich nicht auf einen konkreten Kandidaten beziehen. Zwar verlange die Antidiskriminierungsrichtlinie nicht, dass eine Vereinigung in einem solchen Fall ein Klagerecht bekommt. Wenn das nationale Recht dies jedoch vorsieht, müsse sie auch klagen dürfen.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?