Fasching und Co am Arbeitsplatz: Wer nicht mitfeiern will, muss also ganz normal arbeiten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Faschingsfeiern gehören vielerorts zum Februar dazu, auch in Unternehmen. Doch was, wenn man selbst kein Fan davon ist? Auch dann kann man nicht einfach nach Hause gehen - zumindest, wenn die Karnevalsfeier im Job während der regulären Arbeitszeit stattfindet und der Arbeitgeber klarstellt, dass es sich um eine von ihm organisierte, betrieblich veranlasste Veranstaltung handelt.

«Wer nicht mitfeiern will, muss also ganz normal arbeiten», so der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel in einem Beitrag in der Deutschen Handwerks Zeitung.

Ob der Arbeitgeber zu Fasching eine Verkleidung am Arbeitsplatz vorschreiben darf, hängt allerdings von der konkreten Situation ab. Zulässig könne das zum Beispiel sein, wenn die Kostüme der Mitarbeiter Teil einer Marketingkampagne sind - und dies durch eine entsprechende Verordnung begründet ist. «Bei einer Karnevalsfeier im Betrieb wäre ich bei so einer Vorgabe hingegen sehr vorsichtig», so Görzel.

Für Arbeitnehmer, die sich zu Karneval oder Fasching gerne im Büro, Betrieb und Co. verkleiden möchten, gilt: Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz tragen, was er möchte, also auch ein Kostüm. Doch es gibt Ausnahmen: «Bestimmte Berufe erfordern eine verbindliche Kleiderordnung, zum Beispiel die Tätigkeit bei einer Bank, Berufe mit häufigem Kundenkontakt oder Berufe, die das Tragen von Schutzkleidung erfordern», so Görzel in dem Beitrag. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Gastgewerbe verzeichnete im August 2026 laut DATEV ein Umsatzplus von 10,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch die Löhne stiegen in der Branche.

Viele Bewerber wünschen sich individuelle und zeitnahe Absagen, erleben einer Umfrage zufolge jedoch häufig Standardformulierungen, lange Wartezeiten oder ausbleibende Rückmeldungen. Eine schlechte Absage habe bei 65,0 Prozent zur Folge, dass sie sich nicht erneut bei dem betreffenden Arbeitgeber bewerben würden.

Vor dem Start des Oktoberfests zeigt eine Analyse von Visa, wie stark die Wiesn die Wirtschaft bewegt. Während der Festwochen 2025 stiegen die Ausgaben in München um 30 Prozent gegenüber gewöhnlichen Sommertagen. An Spitzentagen erreichte das Plus fast 70 Prozent.

Wenn es um einen Kunden-, Messe- oder Fortbildungsbesuch, dann brauchen Arbeitnehmer eine Möglichkeit, dort hinzukommen. Doch was, wenn der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu beschwerlich oder nicht machbar ist? Darf der Chef dann verlangen, dass Angestellte ihr eigenes, privates Auto verwenden?

Die Mehrheit der Erwerbstätigen ist laut einer Umfrage bereit, mehr zu arbeiten - sofern die Rahmenbedingungen dafür stimmen. Zugleich empfindet jeder Zweite die politische Debatte um längere Arbeitszeit als demotivierend.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2026 um 6,7 Prozent gestiegen. Das Gastgewerbe weist mit 59,6 Fällen je 10.000 Unternehmen eine der höchsten Insolvenzhäufigkeiten auf.

Eine Studie von HolidayCheck zeigt, dass fast ein Drittel der Online-Bewerter bereits den Verlust eigener Rezensionen erlebt hat. Die negativen Erfahrungen hinterlassen spürbare Spuren bei den Verbrauchern.

Überregulierung und Bürokratie belasten nach Einschätzung von Steuerberatern den Mittelstand in Deutschland weiterhin am stärksten. Nach aktuellen Daten des DATEV-Seismografen sehen 83 Prozent der Befragten ihre Mandanten von diesen Hürden betroffen.

Die Sachbezugswerte für Verpflegung sollen 2027 steigen. Für Mittag- und Abendessen sind 4,70 Euro vorgesehen, wodurch unter den steuerrechtlichen Voraussetzungen Essenszuschüsse von bis zu 7,80 Euro möglich werden.

Tageskarte erreicht jeden Tag Menschen, die Hotels und Restaurants führen, ausstatten, beliefern und weiterentwickeln.

Wenn Sie dieser Branche etwas zu sagen – oder zu verkaufen – haben, bringen wir Sie zusammen.