Gastgewerbe verfehlt Vorkrisenniveau im Jahr 2025 deutlich

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das deutsche Gastgewerbe hat das Kalenderjahr 2025 mit einem signifikanten Umsatzrückgang gegenüber dem Zeitraum vor der Corona-Pandemie abgeschlossen. Wie aus den aktuellen Zahlen hervorgeht, lag der preisbereinigte Erlös im Jahr 2025 real um 14,8 Prozent unter dem Niveau von 2019. Zwar konnte nominal – also nicht preisbereinigt – ein Zuwachs von 11,6 Prozent im Vergleich zu 2019 verzeichnet werden, dieser ist jedoch primär auf die Inflation zurückzuführen.

Bilanz der vergangenen zwölf Monate

Im direkten Vergleich zum Vorjahr 2024 verbuchten die Betriebe im Jahr 2025 ein reales Minus von 2,1 Prozent. Nominal stiegen die Umsätze in diesem Zeitraum lediglich um 1,4 Prozent. Besonders deutlich zeigte sich die Entwicklung im Monat Dezember 2025: Hier sank der reale Umsatz im Vorjahresvergleich um 2,2 Prozent, während er nominal um 1,3 Prozent zunahm. Verglichen mit dem Dezember 2019 lag das reale Defizit zum Jahresende sogar bei 18,0 Prozent, trotz eines nominalen Plus von 7,6 Prozent.

Ursachen für die wirtschaftliche Entwicklung

Der Branchenverband Dehoga sieht in den Zahlen eine Bestätigung für die schwierige Lage der Gastgeber. Das Gastgewerbe blickt demnach auf das sechste Verlustjahr in Folge zurück. Als Hauptgründe für die ausbleibende Erholung werden die gesamtwirtschaftliche Schwäche sowie eine anhaltende Konsumzurückhaltung der Gäste angeführt. Hinzu kommen massiv gestiegene Ausgaben in den Bereichen Nahrungsmittel, Energie und Personal, die seit dem Jahr 2022 die Betriebe belasten. Laut Verband führen nominale Umsatzsteigerungen aufgrund dieser Kostenstruktur in der Regel nicht zu höheren Gewinnen.

Forderungen an die Politik

Angesichts der wirtschaftlichen Situation verweist die Branche auf die Bedeutung der seit dem 1. Januar 2026 geltenden 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Diese sei ein wichtiger Baustein zur Stabilisierung. Um die Zukunftsfähigkeit zu sichern, drängt der Verband zudem auf die Umsetzung angekündigter Reformen aus dem Koalitionsvertrag. Konkret werden mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten im Rahmen der europäischen Richtlinien, ein Abbau von Bürokratie sowie steuerliche Entlastungen und Investitionsanreize für mittelständische Unternehmen gefordert.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vor dem Start des Oktoberfests zeigt eine Analyse von Visa, wie stark die Wiesn die Wirtschaft bewegt. Während der Festwochen 2025 stiegen die Ausgaben in München um 30 Prozent gegenüber gewöhnlichen Sommertagen. An Spitzentagen erreichte das Plus fast 70 Prozent.

Wenn es um einen Kunden-, Messe- oder Fortbildungsbesuch, dann brauchen Arbeitnehmer eine Möglichkeit, dort hinzukommen. Doch was, wenn der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu beschwerlich oder nicht machbar ist? Darf der Chef dann verlangen, dass Angestellte ihr eigenes, privates Auto verwenden?

Die Mehrheit der Erwerbstätigen ist laut einer Umfrage bereit, mehr zu arbeiten - sofern die Rahmenbedingungen dafür stimmen. Zugleich empfindet jeder Zweite die politische Debatte um längere Arbeitszeit als demotivierend.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2026 um 6,7 Prozent gestiegen. Das Gastgewerbe weist mit 59,6 Fällen je 10.000 Unternehmen eine der höchsten Insolvenzhäufigkeiten auf.

Eine Studie von HolidayCheck zeigt, dass fast ein Drittel der Online-Bewerter bereits den Verlust eigener Rezensionen erlebt hat. Die negativen Erfahrungen hinterlassen spürbare Spuren bei den Verbrauchern.

Überregulierung und Bürokratie belasten nach Einschätzung von Steuerberatern den Mittelstand in Deutschland weiterhin am stärksten. Nach aktuellen Daten des DATEV-Seismografen sehen 83 Prozent der Befragten ihre Mandanten von diesen Hürden betroffen.

Die Sachbezugswerte für Verpflegung sollen 2027 steigen. Für Mittag- und Abendessen sind 4,70 Euro vorgesehen, wodurch unter den steuerrechtlichen Voraussetzungen Essenszuschüsse von bis zu 7,80 Euro möglich werden.

Tageskarte erreicht jeden Tag Menschen, die Hotels und Restaurants führen, ausstatten, beliefern und weiterentwickeln.

Wenn Sie dieser Branche etwas zu sagen – oder zu verkaufen – haben, bringen wir Sie zusammen.

Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung kann attraktiv erscheinen. Doch neben der Höhe der Zahlung zählen auch Steuern, Arbeitslosengeld, Freistellung und Austrittsdatum. Was Arbeitnehmer vor einer Unterschrift prüfen sollten.

Restaurants, Hotels und andere Betriebe im Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt spüren weiter Gegenwind. Besonders betroffen von der Zurückhaltung der Verbraucher ist die Gastronomie.