Gefälschte Bewertungen auf Online-Portalen schaden dem Wettbewerb und täuschen die Verbraucher. Doch für die Agenturen, die hinter den Fake-Bewertungen stecken, sind sie ein lohnendes Geschäft – und sie bleiben fast immer ohne Konsequenzen, wie Recherchen von BR und Plusminus zeigen.
Dass verschiedene Agenturen mit falschen Bewertungen auf Vergleichsportalen werben, ist nichts Neues. Schon im November 2019 ging das Urlaubsportal HolidayCheck erfolgreich gegen die Agentur „Fivestar Marketing“ vor, die für eine Vielzahl gefälschter Bewertungen verantwortlich war. Ein Gericht untersagte den Verkauf der Fake-Bewertungen und drohte mit bis zu 250.000 Euro Strafe bei Zuwiderhandlungen.
Offenbar ein Erfolg für die Vergleichsportale, doch wie die Recherchen von BR und Plusminus nun zeigen, machen Agenturen, wie „Fivestar Marketing“, ungehindert mit ihrem dubiosen Geschäft weiter. Und das mit einem simplen Trick: „Schon während des Prozesses hat sich die 'Fivestar Marketing' einfach anders genannt, hat ihr Impressum geändert, ihren Geschäftssitz geändert, einen anderen Geschäftsführer eingesetzt und ist plötzlich eine neue rechtliche Person“, erklärt Georg Ziegler von HolidayCheck gegenüber dem BR.
Juristen halten dieses Vorgehen zwar für rechtswidrig, doch die Recherchen machen noch ein anderes Problem deutlich: Online-Portale wie HolidayCheck sind im Falle eines Rechtsstreits nämlich nicht nur selbst dafür verantwortlich Verstöße zu ermitteln und zu belegen. Sie müssen Urteile auch selbst durchsetzen. Betreiber solcher Portale wollen daher eine Gesetzesänderung, damit die Fälschung von Bewertungen strafrechtlich verfolgt werden kann. Ihre Chancen stehen allerdings schlecht. Das Bundesjustizministerium teilte auf BR-Anfrage mit, dass eine Ausweitung der Strafbarkeit auf solche Fälle „nicht angemessen“ sei.