Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschlag?

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Wenn an Feiertagen gearbeitet wird, so wie in Hotels und Restaurants üblich, soll ein finanzieller Ausgleich häufig als Entschädigung dienen. Aber ist dieser Anspruch gesetzlich geregelt?

Kein gesetzlicher Anspruch auf Feiertagszuschlag

«Nein», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen dem Experten zufolge eine andere Rechtsgrundlage. «Ein solcher Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer betrieblichen Übung ergeben.»

Eine betriebliche Übung beschreibt dabei eine Art Gewohnheitsrecht: Wiederholt der Arbeitgeber regelmäßig bestimmte Verhaltensweisen, kann die Belegschaft daraus schließen, dass die Leistung auf Dauer gewährt werden soll.

Arbeitgeber auf Zuschlag ansprechen

Da der Feiertagszuschlag bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei ist, empfiehlt Alexander Bredereck, den Arbeitgeber gegebenenfalls darauf anzusprechen. «Arbeitgeber sind hier regelmäßig weniger abgeneigt, als bei zu versteuernden Entgeltbestandteilen.»

Übrigens: Anders als Karfreitag und Ostermontag ist Ostersonntag kein gesetzlicher Feiertag - außer in Brandenburg. Das kann dazu führen, dass Beschäftigte, die an diesem Tag arbeiten, statt eines Feiertagszuschlags einen Sonntagszuschlag bekommen. Der fällt häufig niedriger aus.


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