Gibt es zur Einschulung Sonderurlaub?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Für viele Eltern ist es ein prägendes Ereignis im Leben ihrer Kinder: die Einschulung. Lange im Voraus wird geplant, was in die Schultüte kommt und wer das Kind begleiten darf. Nur steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern überhaupt ein Sonderurlaub dafür zu?

«Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Einschulung», sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Auch auf unbezahlte Freistellung dürften Arbeitnehmer nicht hoffen, sondern müssten für den besonderen Tag entweder regulären Urlaub einreichen oder Zeitguthaben verwenden.

Sonderurlaub steht nach Einschätzung der Arbeitsrechtlerin Arbeitnehmern nur in anderen persönlichen Belangen wie Hochzeit, Erkrankung des Kindes oder Tod des Partners zu.

Urlaub lange im Voraus einreichen

Um den ersten Schultag des Kindes trotzdem entspannt miterleben zu können, ist es sinnvoll, den Urlaub schon lange im Voraus zu planen. Laut Nathalie Oberthür dürfen Arbeitgeber dann nur in dringenden betrieblichen Fällen oder bei anderen konkurrierenden Urlaubswünschen widersprechen.

Das Gleiche gilt bei der Erstellung von Dienstplänen. Arbeitgeber und die Belegschaft müssen - wenn dem betriebliche Interessen nicht im Wege stehen - Rücksicht auf Kolleginnen und Kollegen nehmen, die an einer Einschulungsfeier oder dem ersten Schultag teilnehmen möchten.

Mobiles Arbeiten bringt Flexibilität

Und auch neue Arbeitsweisen können sich zum Vorteil der Arbeitnehmer auszahlen, wie Anwältin Nathalie Oberthür aufzeigt: Eltern seien durch das mobile Arbeiten flexibler. Darüber hinaus hätten sie die Möglichkeit, einen befristeten Teilzeitanspruch zu stellen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Für viele Menschen ist die Arbeit im Homeoffice nicht mehr wegzudenken. Doch einige Firmen fordern nun wieder mehr Präsenz ein. Steht ein Umdenken bei den deutschen Unternehmen bevor?

Mehr als jede vierte Fachkraft übt einen Zweitjob aus oder sucht eine zusätzliche Beschäftigung. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie des Jobportals meinestadt.de. Hauptgrund für diesen Trend: Bei vielen Fachkräften reicht das Geld nicht.

Am 1. März tritt die zweite Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ in Kraft. Ein Bestandteil ist die sogenannte kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung. Diese ermöglicht es, vor allem auch Arbeitgebern aus dem Gastgewerbe, in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen. Alle Infos.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat das Vor-Corona-Niveau trotz Umsatzzuwächsen im letzten Jahr noch immer nicht erreicht. Damit blicken Deutschlands Gastgeber auf das vierte Verlustjahr in Folge zurück, kommentierte DEHOGA-Präsident Guido Zöllick.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 real 1,1 Prozent mehr Umsatz erzielt als im Vorjahr. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 war der reale Gastgewerbeumsatz im Jahr 2023 um 11,3 Prozent niedriger.

In Deutschland gibt es zwar mehr Beschäftigte, aber die geleistete Arbeit steigt nicht entsprechend. Das Problem könnte abgemildert werden, wenn Teilzeitkräfte wieder voll arbeiten. Doch am Ende bleiben oft nur ein paar Euro mehr.

Wer sich in einer Sandwich-Position befindet, muss auf mehreren Ebenen kämpfen und zugleich für Einheit sorgen. Wie schaffen es Führungskräfte im mittleren Management, nicht zerrieben zu werden?

Ab Anfang 60 fragen sich viele, wann ein Übertritt in die Rente infrage kommt. Viele steigen vor dem regulären Rentenalter aus dem Job aus. Doch es gibt einen gegenläufigen Trend.

Über Geld spricht man nicht? Die Gehälter der Kollegen dürften dennoch viele interessieren. Was gilt, wenn der Arbeitgeber Gespräche darüber unterbinden will?

In der Probezeit gekündigt zu werden, macht sich im Lebenslauf nicht gut. Statt in Selbstzweifeln zu versinken, können Betroffene mit diesem Rückschlag aber auch konstruktiv umgehen. Wie das gelingt.