«Heilige Drei Könige»: Über Feiertag entscheidet Arbeitsort

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Frei haben und dennoch den gewohnten Lohn bekommen: Das sieht das Arbeitsrecht für gesetzliche Feiertage vor. Handelt es sich allerdings nicht um einen bundesweiten Feiertag, sondern ist dieser nur in manchen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag, ist der tatsächliche Arbeitsort ausschlaggebend.

In welchem Bundesland der Arbeitnehmer seinen Wohnort hat, spielt hingegen ebenso wenig eine Rolle, wie der Firmensitz. Darauf weist das Fachportal «Haufe.de» hin.

Haben Beschäftigte wechselnde Einsatzorte oder einen Job mit Reisetätigkeit, gelten die öffentlich-rechtlichen Feiertagsgesetze nur für diejenigen, die sich am fraglichen Tag zur Arbeit in dem betreffenden Bundesland aufhalten würden. Dies ist auch der Fall, wenn der Arbeitgeber mehrere Firmensitze hat.

Für «Heilige Drei Könige» bedeutet das etwa: Nur wer seinen Arbeitsort am 6. Januar in den drei Bundesländern mit gesetzlicher Feiertagsregelung hat, nämlich Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt, enthält eine Entgeltfortzahlung ohne in Büro, Werkstatt oder Co. zu müssen.

Voraussetzung ist allerdings auch dann, dass mit dem Feiertag tatsächlich ein Arbeitsausfall verbunden ist. Hätte man an dem Tag ohnehin nicht gearbeitet, etwa weil der gesetzliche Feiertag auf einen Sonntag fällt, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?