Hitze in Europa: Was Reisende wissen müssen

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Europa stöhnt unter einer Hitzewelle - und die Urlauber stöhnen mit. Warm darf es ja sein, aber doch bitte nicht heiß! Was reiserechtlich gilt, wenn die Temperaturen in den Urlaubsorten in ungeahnte Höhen steigen - und dann auch noch die Klimaanlage im Hotelzimmer streikt. Ein Überblick:

Reise kostenfrei absagen wegen Hitze: Geht das?

Im Urlaubsort sind an die 40 Grad – und die Vorhersagen deuten darauf hin, dass es heiß bleibt? Wer nun überlegt, deshalb eine Reise abzublasen, muss mit hohen Stornierungsgebühren rechnen, sofern er keine flexiblen Optionen zum Umbuchen oder Absagen mitgebucht hat.

Reiserechtlich gesehen genügt Hitze allein nicht als Begründung für einen kostenfreien Reiserücktritt. Der ADAC bringt es so auf den Punkt: «Weder der Veranstalter einer Pauschalreise noch der Anbieter einer beispielsweise individuell gebuchten Ferienwohnung kann etwas fürs Wetter.»

Klimaanlage funktioniert nicht: Ist das ein Reisemangel?

Das angenehm gekühlte Hotelzimmer als Rückzugsort vor hohen Temperaturen: Eine Klimaanlage kann Gold wert sein – wenn sie funktioniert. Tut sie das nicht, kann das ein Reisemangel sein. Diesen sollten Pauschalreisende umgehend melden. Und zwar nicht nur an der Rezeption, sondern auch bei der Reiseleitung oder direkt bei ihrem Veranstalter.

Wird der Mangel nicht zeitnah behoben, können Urlauber für jeden weiteren Tag, an dem die Klimaanlage defekt ist, anteilig den Reisepreis mindern: 10 bis 20 Prozent sind dann drin, zeigt ein Blick in die Kemptener Reisemängeltabelle, die exemplarische Urteile für verschiedenste Arten von Reisemängeln sammelt und damit Orientierung über Minderungsansprüche bei Pauschalreisen gibt.

Keine Lust auf die Hitze: Wohin kann ich reisen?

Ab in den Norden, ab in die Berge, ab an die Küsten lautet dann die Devise. Wer in Europa auf Hitzevermeidung aus ist, macht mit den nordischen Ländern als Reiseziel nichts falsch. In den Bergen ist ebenfalls kühler – mit zunehmender Höhe sinken die Werte. Meeresnähe ist ebenso ein Garant für erträglichere Temperaturen, das gilt etwa für Orte an der Nord- und Ostseeküste.

Waldbrände am Urlaubsort: Was sind meine Rechte?

Wenn es Waldbrände in der Region gibt, in die man reisen möchte, ist das beunruhigend. Reiserechtlich gilt dann jedoch: Kostenfrei stornieren kann man laut dem Reiserechtler Paul Degott nur, wenn die Reise wegen der Waldbrände nicht mehr «urlaubsmäßig» durchgeführt werden kann. 

In dem Fall verzichten Veranstalter in der Regel aber auch von selbst darauf, Reisen durchzuführen. Dann gibt es das Geld zurück. Die reine Sorge vor Waldbränden ohne eine konkrete Beeinträchtigung aber rechtfertigt keine Gratis-Stornierung.

Individualreisende, die nicht über einen Veranstalter ein Reisepaket gebucht haben, müssen sich direkt mit dem Hotel oder der Mietunterkunft austauschen. Sind schon dort und ihr Urlaubsort wird von Waldbränden bedroht, müssen sie sich selbst um Dinge wie Ersatzunterkunft oder Rückflüge kümmern. Anderes gilt bei Pauschalreisen: Hier ist der Veranstalter in der Pflicht, das für die Urlauber zu organisieren – und auch die Kosten dafür zu tragen.

Welche Apps halten mich auf dem Laufenden?

Einen guten Gesamtüberblick zum Reiseland bietet die «Sicher Reisen»-App vom Auswärtigen Amt. Diese warnt auch vor Extremwetterlagen wie schweren Stürmen oder großen Waldbränden – allerdings teils mit Verzug. Wer immer sofort informiert werden möchte, sollte sich die Apps der nationalen Institutionen, beispielsweise lokale Wetterdienste oder Katastrophenschutzbehörden, auf sein Smartphone holen. (dpa)


 

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