Homeoffice? Nein, danke: Angestellte arbeiten lieber im Büro als zu Hause

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Vier von zehn Festangestellten (41 Prozent) dürfen im Homeoffice arbeiten, aber die meisten lehnen dankend ab: Wenn Mitarbeiter selbst entscheiden dürfen, wo sie arbeiten, wählt eine deutliche Mehrheit das Büro. 62 Prozent der Festangestellten mit Homeoffice-Erlaubnis machen davon keinen Gebrauch, während 38 Prozent lieber in den eigenen vier Wänden oder mobil arbeiten. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 1.002 Berufstätigen in Deutschland zwischen 16 und 65 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Viele Arbeitnehmer haben mittlerweile die Wahl, wo sie arbeiten. Anders als man vielleicht meinen könnte, ziehen die meisten Festangestellten das Büro dem eigenen Zuhause vor – aus ganz unterschiedlichen Gründen“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

Die meisten wünschen sozialen Kontakt, einige befürchten Karriereknick

Wer im Homeoffice arbeiten darf, aber trotzdem lieber ins Büro geht, führt dafür vor allem soziale Gründe an. 59 Prozent sagen, es sei ihnen wichtig, im Team zu arbeiten. 56 Prozent erklären, der direkte persönliche Austausch im Büro sei ihnen wichtig. Auch Arbeitsgewohnheiten spielen für viele eine Rolle. 52 Prozent geben an, dass ihre Arbeitsweise eine persönliche Anwesenheit erfordere. Jeder Fünfte (20 Prozent) sagt, seine Arbeit könne im Homeoffice nicht erledigt werden und jeder Siebte (15 Prozent) meint, zu Hause nicht produktiv arbeiten zu können. Manche denken bei der Wahl des Arbeitsortes auch an mutmaßliche Karrierechancen. 29 Prozent gehen lieber ins Büro, um im Unternehmen präsent zu sein. Und 11 Prozent geben an, Bedenken zu haben, dass sich fehlende Präsenz negativ auf die Beurteilung durch Vorgesetzte auswirken und etwa bei einer Gehaltsverhandlung nachteilig sein könnte. „Digitale Technologien machen es möglich, unabhängig von Ort und Zeit zu arbeiten. Aber das flexible Arbeiten erfordert klare Regeln – auf Seiten des Arbeitgebers ist Vertrauen gefragt, auf Seiten des Arbeitnehmers ein hohes Maß an Selbstdisziplin“, sagt Berg.

Mehrheit erwartet steigenden Homeoffice-Anteil

Doch bei aller Zurückhaltung ist die Mehrheit aller Erwerbstätigen überzeugt, dass sich ortsunabhängiges Arbeiten immer stärker durchsetzen wird. 53 Prozent erwarten, dass der Anteil der Mitarbeiter, die in Unternehmen ganz oder teilweise vom Homeoffice aus arbeiten, in den kommenden fünf Jahren steigen wird. 41 Prozent erwarten einen konstant bleibenden Anteil. Dass sich der Trend zum Homeoffice umkehrt und der Anteil wieder zurückgeht, erwartet hingegen niemand.

Fast jeder Zweite Erwerbstätige fordert gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice

Das Arbeiten fernab des betrieblichen Arbeitsplatzes ist bislang nicht gesondert gesetzlich geregelt. Bei vielen Erwerbstätigen findet die Forderung nach einem Recht auf Homeoffice Zuspruch. 45 Prozent wünschen einen gesetzlichen Anspruch darauf. „Das ist ein hoher Zustimmungswert, zumal Homeoffice längst nicht in allen Berufen möglich ist, wie etwa für Pflegekräfte, Lehrende oder Beschäftigte im Einzelhandel“, sagt Berg. Unabhängig vom Arbeitsort gilt: Der Arbeitgeber muss immer die gesetzlichen Schutzpflichten für Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten erfüllen. Auch die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes müssen eingehalten werden, etwa in Bezug auf Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten. Wer orts- und zeitflexibel arbeitet, verstößt schnell gegen starre Vorgaben wie den Acht-Stunden-Arbeitstag und die elfstündige Mindestruhezeit. Berg: „Das Arbeitsrecht hinkt in vielen Bereichen den technologischen und kulturellen Entwicklungen hinterher und ist schlichtweg nicht mehr zeitgemäß. Wir müssen diese antiquierten Gesetze schleunigst an das digitale Zeitalter anpassen und für die Beschäftigten mehr Flexibilität bei der Arbeitsgestaltung ermöglichen, etwa mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit an Stelle des Acht-Stunden-Tages.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Kann man das wirklich so schreiben? Ist es zu förmlich, zu locker, womöglich gar unverständlich? Geschäftliche Kommunikation geht nicht jedem leicht von der Hand.  Mit diesen Tipps formulieren Sie präzise.

Abschalten und die Arbeitswelt hinter sich lassen: Das steht allen Beschäftigten zu. Aber was, wenn sie dennoch ständig in ihrer Freizeit kontaktiert werden?

Die Aufgaben sind interessant, die Mitarbeiter sympathisch, der Chef fair - eigentlich passt alles im aktuellen Job. Nur das Gehalt könnte höher sein. Sind Scheinbewerbungen da ein cleverer Schachzug?

Viele Beschäftigte freuen sich nach der Arbeit auf den Feierabend, aufs Wochenende oder auf den Urlaub. Doch immer wieder kommt es vor, dass sie dabei vom Joballtag eingeholt werden, weil Anrufe oder Mails aus der Firma kommen. Was gilt da eigentlich rechtlich?

In dieser Woche streiken GDL und Ver.di. Davon ist nicht nur der Fernverkehr betroffen. Auch die S-Bahn in Berlin wird von dem Betroffen sein. Die Messe informiert, wie Gäste trotzdem auf die ITB kommen.

Läuft ein befristeter Vertrag aus, ist es für Beschäftigte wichtig, möglichst bald im Anschluss eine neue Anstellung zu finden. Aber wann haben sie eigentlich Zeit für Bewerbungsgespräche?

Wie wichtig das Thema ZUHÖREN beim Führen von Mitarbeiter, in Meetings, aber auch im Umgang mit Gästen, Kunden und Lieferanten ist, zeigt sich besonders deutlich bei Führungskräften und im Vertrieb. Doch es scheint, als fehle oft das aufrichtige Interesse am Gegenüber. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Die Konjunktur bleibt schwach, die Spuren auf dem Arbeitsmarkt werden deutlicher. Die Zahl der Arbeitslosen steigt, auch Anzeichen für mehr Kurzarbeit sind zu sehen.

Coronahilfen haben in der Pandemie viele Firmen vor der Pleite bewahrt. Die sind ausgelaufen. Zugleich haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verschlechtert - mit Folgen für das Insolvenzgeschehen. Dazu trug auch das Gastgewerbe wesentlich mit bei.

Ab April soll Cannabis kontrolliert freigegeben werden. Was heißt das für den Job - darf man die Droge in der Mittagspause konsumieren? Und was ist mit dem Joint nach Feierabend? Ein Anwalt gibt Antworten.