Homeoffice: Wer haftet, wenn den Dienst-Laptop oder Handy zu Bruch gehen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Laptop, Handy und Co.: Wer auch im Homeoffice arbeitet, nimmt das dazugehörige Equipment oft mit nach Hause. Doch wer haftet, wenn man dort Kaffee über die Tastatur kippt oder das Diensthandy fallen lässt?

In welchem Maße Arbeitnehmer haften, hängt laut der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer zunächst einmal davon ab, ob die Schäden im Rahmen der betrieblichen oder der privaten Nutzung eingetreten sind. Konkret heißt das: Wird ein Gerät während der betrieblichen Nutzung beschädigt, haften Arbeitnehmer nur eingeschränkt, bei leichter Fahrlässigkeit sogar überhaupt nicht. Erst wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, haften sie in der Regel voll.

 

Schusselige Kaffeetrinker müssen sich hüten

Kippt jemand Kaffee über die Tastatur liegt zwar regelmäßig Fahrlässigkeit vor, so Sönke Runge, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Lübeck. Da ein solcher Vorfall aber im Grundsatz jedem passieren kann, «wird im Regelfall keine grobe, sondern leichte oder mittlere Fahrlässigkeit vorliegen.» Anders sehe das aus, wenn der Mitarbeiter ständig seinen Kaffee umkippt - und ihn der Arbeitgeber deshalb gewarnt hat, keinen Kaffee mehr während der Nutzung des Notebooks zu trinken.

Nutzt man das Gerät privat und beschädigt es dabei, ist eine Haftung allerdings im Grundsatz bereits bei leichter Fahrlässigkeit gegeben. In jedem Fall müssen Schäden an den überlassenen Arbeitsmitteln dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet werden. Arbeitgeber sollten außerdem beachten, dass sie eine Abmahnung riskieren, wenn sie Dienstlaptop und Co. ohne Erlaubnis auch privat nutzen.

Übliche Gebrauchsspuren sind okay

Übrigens: Wegen gewöhnlicher Gebrauchsspuren an Laptop und Co. kann der Arbeitgeber keine Ansprüche geltend machen. Was passiert, wenn das Diensthandy oder der Arbeitslaptop verloren geht, muss hingegen im jeweiligen Einzelfall geklärt werden. Eine Haftung setzt aber zumindest ein Verschulden des Arbeitnehmers voraus.

Grob fahrlässig handelt laut Sönke Runge zum Beispiel ein Mitarbeiter, wenn er das Notebook seines Arbeitgebers draußen im Café auf dem Tisch unbeaufsichtigt liegen lässt. Und das, «obwohl der Arbeitgeber den Mitarbeiter noch am Morgen gewarnt hat, auf dem Gerät seien sensible Daten gespeichert und er solle es daher hüten wie seinen Augapfel.»

Homeoffice: Diese Büropflanzen überleben Ihre Abwesenheit

Viele können inzwischen ihren Arbeitsort selbst wählen: Ob im Büro oder im Homeoffice. Das ist of gut für Arbeitnehmer, nicht so gut für Büropflanzen. Ihnen fehlt das regelmäßige Gießen.

Eine Pflanze, die selbst eine längere Homeoffice-Zeit ihrer Besitzer verträgt, ist die Grünlilie (Chlorophytum comosum). Sie ist laut Bayerischer Gartenakademie «ganz robust» und gewöhnt sich an fast alles. Zwar wächst sie nur bei guten Bedingungen stark, überlebt aber auch bei wenigen Gießeinheiten und geringem Licht.

Wasserspeicher Stamm und fleischige Blätter

Ebenfalls länger ohne eine gießende Hand kommen Bogenhanf (Sansevieria), Kakteen und Christusdorn (Euphorbia milii) sowie der Elefantenfuß (Beaucarnea recurvata) aus. Sie haben Pflanzenteile, die gut Wasser speichern können - etwa ein dicker Stamm oder fleischige Blätter.

Und selbst die Phalaenopsis-Orchidee gehört laut der Gartenakademie zu jenen Pflanzen, die Ihre Abwesenheit im Büro auch mal überstehen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die vom Dehoga befragten Gastgewerbebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern melden für Januar bis September 2026 sinkende Umsätze. 84,7 Prozent beobachten geringere Gästeausgaben, fast die Hälfte beurteilt die wirtschaftlichen Aussichten für das vierte Quartal als eher schlecht oder sehr schlecht.

Wem wie viel Pausenzeit während der Arbeit zusteht, ist gesetzlich klar geregelt. Doch wie sieht das mit der Aufteilung aus: Kann der Arbeitgeber einfach vorschreiben, wann man zu pausieren hat?

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im September wieder unter die Drei-Millionen-Grenze gefallen. Dennoch fällt die Herbstbelebung in diesem Jahr schwach aus.

Destatis meldet für 2025 einen Anteil von 56 Prozent Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte unter Köchen. Im gastronomischen Service lag er bei 47 Prozent, im Hotelservice bei 40 Prozent.

Die Unternehmen in Deutschland treten beim Stellenabbau auf die Bremse. Das Beschäftigungsbarometer des Münchner Ifo-Instituts ist den dritten Monat in Folge gestiegen. Eine echte Erholung sei aber noch nicht in Sicht, so das Institut.

Wer in den Feierabend geht, möchte bis zur nächsten Schicht nicht über die Arbeit nachdenken. Doch was passiert, wenn in der Zwischenzeit eine wichtige Nachricht eingeht? Müssen Arbeitnehmer diese auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit beantworten?

„Nachhaltiges Hotel“, „umweltfreundliches Frühstück“ oder „klimaneutrale Übernachtung“: Seit dem 27. September gelten strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Hotels und Restaurants sollten ihre Werbung auf Websites, in Buchungsstrecken, auf Speisekarten und in weiteren Materialien überprüfen.

Eine NGG-Sonderauswertung des DGB-Ausbildungsreports 2026 weist auf hohe psychische Belastungen und Überstunden unter Auszubildenden im Hotel- und Gastgewerbe hin. Die Gewerkschaft bewertet die Zahlen kritisch und verweist auf Personalmangel und Arbeitsverdichtung.

37 Prozent der Menschen ab 14 Jahren nutzen KI-Onlinetools mindestens wöchentlich, nach 22 Prozent im Vorjahr. Die ARD/ZDF-Medienstudie zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Altersgruppen.

Prompten, recherchieren, automatisieren: Wie wichtig wird Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt? Einer repräsentativen Umfrage der IU Internationalen Hochschule in Erfurt zufolge erwarten etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden, dass KI-Kompetenzen wichtige Voraussetzung für den Jobeinstieg werden.