Ist Homeoffice aus dem Ausland erlaubt?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein paar Tage verreisen und von dort aus arbeiten? Klingt verlockend, denn viele Bürojobs können ja im Prinzip von überall aus erledigt werden. «Quiet Vacation» (stiller Urlaub) nennt man das. Doch so einfach ist es arbeitsrechtlich nicht. Heimlich in den Urlaub zu fahren und von dort aus zu arbeiten, kann sogar ernsthafte Konsequenzen haben.

Die Jobplattform Monster hat in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsunternehmen YouGov Deutschland in einer Umfrage 1330 Beschäftigten die Frage gestellt, was sie davon halten, heimlich und während der Arbeitszeit in den Urlaub zu fahren. Die Erkenntnisse: 

  • Ungefähr ein Drittel der befragten Beschäftigten (32 Prozent) finden, dass das überhaupt nicht geht und es selbst nie machen würden.
  • 10 Prozent der Befragten gaben an, dass sie finden, dass nichts dabei ist, solange die Arbeit nicht darunter leidet.
  • 5 Prozent haben es auch schon mal gemacht.
  • Bei 23 Prozent der Befragten wäre Quiet Vacation gar nicht möglich, weil die Art der Arbeit es gar nicht möglich macht.

Das Melden von Kolleginnen und Kollegen, die heimlich im Urlaub sind, scheint unter Beschäftigten nicht weit verbreitet zu sein. 16 Prozent gaben an, dass sie dies selbst nie tun würden, aber auch ihre Kolleginnen und Kollegen nicht beim Arbeitgeber melden würden. Für 14 Prozent spielt es keine Rolle, solange sie selbst keinen Schaden oder Mehrarbeit dadurch haben. Lediglich sieben Prozent der Befragten würden solche Vorfälle ihrem Arbeitgeber melden. 

Dürfen Arbeitnehmer überhaupt aus dem Ausland arbeiten?

Aber ist das mit dem stillen Urlaub nun erlaubt, oder nicht? «Arbeit ist nur an den vereinbarten Arbeitsorten zulässig», so die Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür. Arbeitnehmer müssen daher prüfen, ob als Arbeitsort das Homeoffice oder jeder andere Arbeitsort, also das mobile Arbeiten, vereinbart wurde. Arbeit aus dem Ausland ist grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

Und heimlich Urlaub machen, kann Konsequenzen mit sich ziehen, wenn das Unternehmen davon Wind bekommt: Die eigenmächtige Verlagerung des Arbeitsortes ins Ausland kann als unbefugte Urlaubsnahme oder Arbeitsverweigerung angesehen werden und eine fristlose Kündigung zur Folge haben, so Oberthür. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Wer noch offene Urlaubstage hat, muss die schnell verplanen, sonst verfällt der Anspruch. Oder kann man Urlaubstage auch mit ins neue Jahr nehmen?

Der Martinstag am 11. November ist neben der Advents- und Weihnachtszeit traditionell ein Anlass in Deutschland, Gänsebraten zu essen. Doch das besondere Geflügel scheint immer seltener auf dem Speiseplan zu stehen.

Die Coworking-Branche steht vor einer Konsolidierung, die Branche blickt zurück auf ein gemischtes Jahr. Es zeigt sich eine gemischte Entwicklung: Während in Ballungsräumen und Metropolen die Menge der Coworking Spaces sinkt, nehmen die Angebote im ländlichen und suburbanen Raum weiter zu.

Im Bett liegen bleiben, schnellstmöglich ein ärztliches Attest vorlegen und für den Fall der Fälle erreichbar sein - zwingend notwendig ist so ein Verhalten längst nicht immer. Im Krankheitsfall gelten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer klare Regeln und Rechte. Ein Überblick. 

Die schwache Wirtschaftsentwicklung schlägt sich am Arbeitsmarkt nieder. Unternehmen werden bei Neueinstellungen vorsichtiger. Offene Stellen gibt es eher im Tourismus als in der Industrie.

Echte Fans reisen viele Stunden zu einem Festival oder einem Fußballspiel. Doch laut einer Umfrage sinkt bei den Deutschen die Bereitschaft, sich für ein Event lange ins Auto oder einen Zug zu setzen.

Arbeiten, wenn ein Großteil der Beschäftigten frei hat: Nachts oder an Sonn- und Feiertagen Dienst zu haben, ist für viele eine Belastung. Wann es dafür Zuschläge zum Lohn gibt.

Der KI-Chatbot als heimlicher Kollege? In rund jedem dritten Unternehmen in Deutschland nutzen Beschäftigte generative Künstliche Intelligenz wie ChatGPT & Co. mit ihrem privaten Account jenseits der Firmen-IT.

Nach Informationen des Bundesministeriums der Finanzen erhalten alle wirtschaftlich Tätigen ab November 2024 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten, neben ihrer Steuer-Identifikationsnummer, zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Seit dem 1. November 2024 gilt wieder eine gesetzliche Lohnuntergrenze für Zeitarbeitskräfte. Bundeseinheitlich gilt dann ein Mindeststundenentgelt von 14,00 Euro. Ab 1. März 2025 steigt es auf 14,53 Euro. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.