Jeder fünfte Beschäftigte im Niedriglohnsektor

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Gut jede und jeder fünfte abhängig Beschäftigte (21 Prozent) in Deutschland arbeitete im April 2021 im Niedriglohnsektor. Damit wurden rund 7,8 Millionen Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle von 12,27 Euro brutto je Stunde entlohnt.

Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, waren dies knapp 250.000 Jobs weniger als im April 2018. Der Anteil der niedrigentlohnten Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen blieb unverändert. Zum Niedriglohnsektor zählen nach der hier verwendeten internationalen Definition alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (Median) entlohnt werden.

Der leichte Rückgang der Anzahl an Niedriglohnempfängerinnen und -empfängern gegenüber 2018 lässt sich darauf zurückführen, dass im April 2021 aufgrund der Corona-Krise viele Beschäftigte zu 100 Prozent in Kurzarbeit waren und in der Verdiensterhebung nicht berücksichtigt wurden, da sie ausschließlich Kurzarbeitergeld erhielten. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil der Niedriglohnempfängerinnen und -empfänger in dieser Beschäftigtengruppe überproportional hoch gewesen wäre.

92 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnsektor von 12 Euro Mindestlohn betroffen

Im Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung vereinbart, dass der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde angehoben werden soll. Bezogen auf die nun vorliegenden Zahlen von April 2021 bedeutet dies, dass knapp 7,2 Millionen Beschäftigte beziehungsweise 92 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnsektor von dieser geplanten Mindestlohnerhöhung profitieren würden. Zu den übrigen 8 Prozent gehören mit Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährigen auch Personengruppen, die zwar zum Niedriglohnsektor zählen, bei denen eine Mindestlohnerhöhung aber nicht unmittelbar zu einer Verdienststeigerung führen würde.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?