Kabinett beschließt Erleichterungen für Saisonkräfte

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Angesichts drohender Engpässe in der Landwirtschaft wegen der Corona-Krise, sollen Regelungen für Saisonkräfte flexibler gestaltet werden. So sollen sie eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben können, wie das Bundesagrarministerium nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss am Montag mitteilte. Bisher ist dies für bis zu 70 Tage möglich. Das reduziere auch die Mobilität und damit die Infektionsgefahr. Zudem könnten Saisonarbeitskräfte, die schon in Deutschland sind und dies wollen, länger hier arbeiten. Dies helfe bei Ernte und Aussaat.

Ministerin Julia Klöckner (CDU) sagte: «In der jetzigen Lage hat die Aufrechterhaltung der Lebensmittelversorgung höchste Priorität.» Daher solle den Betrieben unter die Arme gegriffen werden, auch um die anstehende Ernte zu gewährleisten. Landwirten, die wegen der Corona-Krise Schwierigkeiten beim Zahlen der Pacht haben, soll bis 30. Juni nicht einseitig gekündigt werden dürfen. Profitieren sollen Landwirtschaftsbetriebe unter anderem auch von Plänen zu flexibleren Arbeitszeiten und Hinzuverdienstgrenzen bei Vorruheständlern.

Viele Landwirtschaftsbetriebe befürchten kurz vor der Spargelsaison Engpässe bei Erntehelfern vor allem aus Osteuropa. Saisonarbeiter fragen sich auch, ob und wie sie angesichts der Corona-Lage wieder heimkehren können. Zudem gibt es Reisebeschränkungen in der EU.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?