Kann ich einen befristeten Vertrag frühzeitig kündigen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wenn es ums Kündigen geht, denken viele Arbeitnehmer vielleicht, dass das ganz einfach sei. Doch gerade bei befristeten Verträgen kann die Kündigung sich schwieriger darstellen als erwartet – denn der Arbeitsvertrag kann das einschränken.

Der Paragraf 15 des Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBFG) sieht vor, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis im Regelfall endet, wenn das vereinbarte Enddatum erreicht oder der vereinbarte Zweck erfüllt ist. Eine ordentliche Kündigung ist somit auch erst einmal nicht vorgesehen.

«Frühzeitig gekündigt werden darf nur, wenn der Arbeitsvertrag die ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit zulässt», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Das gilt sowohl für eine Kündigung seitens des Angestellten, als auch vonseiten des Unternehmens.

Kündigung auch ohne Vertragsklausel

Selbst wenn der Vertrag keine ordentlichen Kündigungen erlaubt, müssen Arbeitnehmer nicht unbedingt das Ende des Arbeitsverhältnisses abwarten. Zusammen mit dem Arbeitgeber kann einvernehmlich ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt werden, so die Fachanwältin. Einseitig kann die Entscheidung nicht getroffen werden.

Von der Regelung ist die außerordentliche Kündigung bei befristeten Arbeitsverhältnissen aber nicht betroffen. Für sie müssen aber strenge Voraussetzungen erfüllt sein. So kann eine Kündigung ausgesprochen werden, wenn sie aus einem verhaltens-, personen- oder betrieblichen Grund geschieht. 

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.

Hohe Kosten und Bürokratie setzen viele Dienstleister unter Druck. Besonders schwer haben es kleine Betriebe und das Gastgewerbe. Die DIHK fordert mehr Flexibilität.

Der Dehoga Niedersachsen bietet Hotel- und Gastronomiebetrieben kostenlose Vorlagen an, um Gäste für den respektvollen Umgang mit internationalem Personal zu sensibilisieren. Damit reagiert der Verband auf zunehmende negative Rückmeldungen.

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.