Kann mein Arbeitgeber Sonderurlaub grundsätzlich verbieten?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Geburt der Tochter, die eigene Hochzeit, ein Todesfall: An manchen Tagen ist einfach nicht an Arbeit zu denken. Dafür muss es doch Sonderurlaub geben, oder?

«Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Sonderurlaub», stellt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, klar. Eine Sonderregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§616 BGB) besagt aber, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezahlt freigestellt werden müssen, wenn sie für eine «nicht erhebliche Zeit verhindert sind». Wie der Fachanwalt erklärt, «verstecken sich dahinter zum Beispiel Todesfall, Umzug oder Hochzeit als klassische Fälle.»

Sonderurlaubsregeln im Tarifvertrag möglich

Allerdings müssen Beschäftigte eines beachten: «Diese Regelung des BGB können Arbeitgeber im Arbeitsvertrag ausschließen», sagt Meyer. Ist das der Fall, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Anlässe wie den eigenen Hochzeitstag oder den Tod eines Angehörigen Urlaub nehmen. Auch Sonderurlaub ist nach Absprache möglich, dann aber in der Regel unbezahlt.

In einigen Bereichen ist Sonderurlaub im Tarifvertrag geregelt, etwa im öffentlichen Dienst. Hier seien unter dem Stichwort «Arbeitsbefreiung» ausdrücklich die Fälle ausformuliert, zu denen Mitarbeiter bezahlten Sonderurlaub bekommen, erläutert Meyer. Wo es tarifvertragliche Regeln gibt, können Arbeitgeber Sonderurlaub auch nicht verbieten.

Nach Kündigung: Freistellung zur Stellensuche

Ein weiterer Fall, in dem Arbeitgeber bezahlten Sonderurlaub nicht verbieten können, ist laut Peter Meyer die Freistellung zur Stellensuche nach einer Kündigung. Verlangt ein Mitarbeiter rechtzeitig etwa für ein Bewerbungsgespräch freigestellt zu werden, muss der Arbeitgeber ihm dafür angemessene Freizeit zur Verfügung stellen.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wohl (fast) jeder kennt diese Situation: Man zieht seine Lieblings-Jeans an und stellt mit Erschrecken fest, dass der Knopf kaum noch zugeht. Was jetzt? Wieder eine Diät durchziehen? Und dann mit dem Jo-Jo-Effekt kämpfen?

Beschäftigte in Deutschland sind einer neuen Umfrage zufolge zunehmend bereit, den Job zu wechseln. So stimmten nur rund 53 Prozent der Befragten der Aussage vollständig zu, sie beabsichtigten, in einem Jahr noch bei derselben Firma beschäftigt zu sein. 2018 lag dieser Anteil bei rund 78 Prozent.

Die Menschen in Deutschland wollen mehr pflanzliche Alternativen zu tierischen Produkten konsumieren und setzen beim Thema kultiviertes Fleisch auf Wahlfreiheit. Das zeigt eine neue Umfrage in Deutschland.

Kann man das wirklich so schreiben? Ist es zu förmlich, zu locker, womöglich gar unverständlich? Geschäftliche Kommunikation geht nicht jedem leicht von der Hand.  Mit diesen Tipps formulieren Sie präzise.

Abschalten und die Arbeitswelt hinter sich lassen: Das steht allen Beschäftigten zu. Aber was, wenn sie dennoch ständig in ihrer Freizeit kontaktiert werden?

Die Aufgaben sind interessant, die Mitarbeiter sympathisch, der Chef fair - eigentlich passt alles im aktuellen Job. Nur das Gehalt könnte höher sein. Sind Scheinbewerbungen da ein cleverer Schachzug?

Viele Beschäftigte freuen sich nach der Arbeit auf den Feierabend, aufs Wochenende oder auf den Urlaub. Doch immer wieder kommt es vor, dass sie dabei vom Joballtag eingeholt werden, weil Anrufe oder Mails aus der Firma kommen. Was gilt da eigentlich rechtlich?

In dieser Woche streiken GDL und Ver.di. Davon ist nicht nur der Fernverkehr betroffen. Auch die S-Bahn in Berlin wird von dem Betroffen sein. Die Messe informiert, wie Gäste trotzdem auf die ITB kommen.

Läuft ein befristeter Vertrag aus, ist es für Beschäftigte wichtig, möglichst bald im Anschluss eine neue Anstellung zu finden. Aber wann haben sie eigentlich Zeit für Bewerbungsgespräche?

Wie wichtig das Thema ZUHÖREN beim Führen von Mitarbeiter, in Meetings, aber auch im Umgang mit Gästen, Kunden und Lieferanten ist, zeigt sich besonders deutlich bei Führungskräften und im Vertrieb. Doch es scheint, als fehle oft das aufrichtige Interesse am Gegenüber. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.