Kein Anspruch auf bessere Arbeitsschichten für Alleinerziehende

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Werden die Arbeitszeiten von Beschäftigten mit Kindern festgelegt, müssen Arbeitgeber nach Möglichkeit auch Rücksicht auf die Kinderbetreuung nehmen. Arbeitgeber müssen andere Beschäftigte mit Kindern allerdings nicht für die ungünstigsten Schichten einteilen, um den Arbeitszeitwünschen einer Alleinerziehenden Rechnung zu tragen. Das zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 5 Sa 139/22).

Im konkreten Fall, auf den das Fachportal «Haufe.de» hinweist, beantragte eine alleinerziehende Bäckereiverkäuferin wegen der Kinderbetreuung nicht mehr an Samstagen, sondern nur noch von Montag bis Freitag eingesetzt zu werden - und das nur innerhalb eines bestimmten Zeitkorridors. Der Arbeitgeber stimmte zwar einer ebenfalls von der Frau beantragten Arbeitszeitverkürzung zu, lehnte die beantragte Arbeitszeitverteilung jedoch ab.

Die Frau erhob daraufhin Klage auf die von ihr gewünschte Verteilung der Arbeitszeit - und scheiterte damit vor dem Arbeitsgericht Schwerin. Die dagegen eingelegte Berufung der Arbeitnehmerin wies das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern zurück.

Zwar hätte die Klägerin dem Gericht zufolge aufgrund ihrer persönlichen Situation ein gewichtiges Interesse daran, ihre Arbeit lediglich in dem begehrten Zeitfenster abzuleisten. Diesem Interesse stünden jedoch ebenso gewichtige Belange des Arbeitgebers und der übrigen Mitarbeiterinnen entgegen.

Übrige Eltern dürfen nicht benachteiligt werden

So hätten sämtliche Mitarbeiterinnen der Filiale ebenfalls betreuungsbedürftige Kinder. Würde die Klägerin antragsgemäß nur montags bis freitags in der von ihr begehrten Zeit zur Arbeit eingeteilt, müssten diese vermehrt die Früh- und Spätschichten übernehmen sowie sämtliche Schichten an Samstagen. Zu diesen Zeiten müssten sie eine anderweitige Betreuung ihrer Kinder organisieren. Zudem könnten sie an den Wochenenden weniger Zeit mit der Familie verbringen.

Eine Besserstellung der Klägerin gegenüber den übrigen Beschäftigten rechtfertigt sich dem Gericht zufolge auch nicht aus dem Umstand, dass die Klägerin alleinerziehend ist. Dass es den anderen Mitarbeiterinnen gelinge, ihre arbeitsvertraglichen und ihre familiären Pflichten miteinander zu vereinbaren, ist demnach kein Grund, diese durch die vermehrte Zuweisung ungünstiger Schichten zusätzlich zu belasten - und gegenüber der Klägerin zu benachteiligen.

Der Fall ist beim Bundesarbeitsgericht anhängig.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Zwei Mal hat die Stadt München das Oktoberfest wegen Corona abgesagt, im vergangenen Jahr gab es noch besorgte Stimmen. Dieses Jahr besorgt Sars-CoV-2 die Infektiologen nicht mehr als andere Erkältungskrankheiten.

Im Juli 2023 verbuchten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 57,1 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Im Vergleich zum Juli 2019 lagen die Übernachtungszahlen um 2,9 Prozent niedriger.

Die Teuerung in Deutschland hält sich trotz eines erneuten Rückgangs hartnäckig über sechs Prozent. Die nächsten Monate könnten bei der Inflation aber mehr Entspannung für die Menschen in Deutschland bringen.

Das Ifo-Institut rechnet für dieses Jahr mit einem Rückgang der deutschen Wirtschaftsleistung um 0,4 Prozent, einer Inflation von 6,0 Prozent und fast 2,6 Millionen Arbeitslosen. Die Erholung dürfte in der zweiten Jahreshälfte ausbleiben, so das Institut.

Das Thüringer Gastgewerbe hat sich von dem Umsatzeinbruch während der Corona-Pandemie noch nicht wieder vollständig erholt. Die Unternehmen setzten in den ersten sechs Monaten dieses Jahres verglichen mit dem gleichen Vorjahreszeitraum preisbereinigt 1,4 Prozent weniger um.

Mückenarten, die das Dengue-Fieber übertragen - ihnen begegnen Reisende vor allen in tropischen Regionen in Asien, Südamerika und Afrika. Doch auch in Europa können Mücken Menschen damit infizieren.

Ansprechpartner nennen, Abläufe erklären, Deadlines setzen: All das kann dazu gehören, wenn man Teammitgliedern Aufgaben übertragen möchte. Doch nicht immer ist es damit getan.

Eine neue Studie zeigt den Optimismus europäischer Unterkünfte bezüglich der aktuellen Sommersaison. Gleichzeitig zeigt sie auch die dringenden Herausforderungen für Hotel- und Ferienvermietungsbetreiber bei der Bewältigung des aktuellen wirtschaftlichen Klimas auf.

Die Erwerbstätigen in Deutschland arbeiten in Summe wieder so viel wie vor der Corona-Pandemie. Die Arbeitsstunden insgesamt erhöhten sich im zweiten Quartal 2023 im Vergleich zum Stand vor einem Jahr um 0,8 Prozent auf 14,6 Milliarden Stunden.

Statt an der Kasse Münzen oder Scheine aus dem Geldbeutel suchen, einfach Bankkarte, Smartphone oder Smartwatch ans Lesegerät halten – der Trend zum kontaktlosen Bezahlen setzt sich ungebrochen fort.