Kein Ersatz bei Urlaub in Quarantäne

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Jedem Arbeitnehmer steht per Gesetz Erholungsurlaub zu. Wer während des Urlaubs allerdings krank wird, kann sich nicht erholen. Nur fair, dass Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Anders verhält es sich für den Quarantäne-Fall.

So können Arbeitnehmer nicht darauf hoffen, sich den Urlaubsanspruch im Falle einer Quarantäne zurückholen zu können, wie es bei einer Erkrankung der Fall ist. Das zeigt ein Urteil, auf das der DGB Rechtsschutz in Düsseldorf hinweist.

Das Arbeitsgericht Neumünster hat kürzlich die Klage eines Arbeitnehmers zurückgewiesen (AZ: 3 Ca 362 b/21), der genau dieses Recht bei seinem Arbeitgeber einklagen wollte. Denn nachdem der Urlaub des Arbeitnehmers bereits genehmigt worden war, ordnete das Gesundheitsamt für diesen eine Absonderung an, die sich über den gesamten Urlaubszeitraum erstreckte. Der Mann durfte die eigene Wohnung nicht verlassen. Als Kontaktperson hatte sich der Kläger jedoch nicht selbst infiziert.

Urteil dürfte wegweisend für ähnliche Fälle sein

Weil der Mann nicht arbeitsunfähig war, konnte deshalb die Gesetzesvorschrift, die den Krankheitsfall während des Urlaubs regelt, nach Ansicht des Gerichts keine Anwendung finden. Weil es für den Quarantäne-Fall keine gesonderte Regelung gibt, bekam der Arbeitgeber des Klägers recht.

Dass andere Arbeitsgerichte in einem solchen Fall zu einem abweichenden Urteil kommen, hält Till Bender vom DGB Rechtsschutz für sehr unwahrscheinlich. Insofern könnte das Urteil aus Neumünster als Präzedenzfall wegweisend sein. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der Menschen, die schon einmal Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren haben, ist hoch. Dabei macht es einer Umfrage zufolge einen Unterschied, wie divers das Führungsteam ist.

Für einige Beschäftigte ist es ein absolutes Tabu, trotz Krankschreibung das Haus zu verlassen: Was, wenn man der Führungskraft über den Weg läuft? Aber ist diese Sorge überhaupt berechtigt?

Zum Start in den April bittet der DEHOGA Bundesverband Unternehmer erneut um Ihre Unterstützung bei einer aktuellen Umfrage. Der Verband stellt Fragen zur aktuellen wirtschaftlichen Situation, zum Ostergeschäft und dazu, wie sich die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen im ersten Quartal ausgewirkt haben.

Die Zahl der jungen Menschen ohne Berufsabschluss liegt in Deutschland auf einem Rekordhoch. Im Jahr 2022 verfügten laut jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts 2,86 Millionen 20- bis 34-Jährige nicht über eine formale Qualifikation.

Die Probezeit ermöglicht es Arbeitnehmern und Firmen, sich kennenzulernen. So können beide die Zusammenarbeit testen und entscheiden, ob es passt. Fluch oder Segen? Die Meinungen gehen auseinander.

Der Schnitt von Weinreben ist aufwendig, erfordert Fachkenntnis und hat erhebliche Folgen. Immer häufiger fehlen aber Arbeitskräfte dafür. Künstliche Intelligenz kann einiges übernehmen.

Spitze Bemerkungen, abfällige Äußerungen oder sogar gezieltes Ausschließen von gemeinsamen Terminen: Mobbing am Arbeitsplatz kann sehr belastend sein. Wann müssen Vorgesetzte eingreifen?

Manchmal verlaufen Gespräche mit Kollegen oder Vorgesetzten kompliziert, obwohl es um scheinbar einfache Sachen geht - etwa um Terminplanungen oder darum, Aufgaben zu verteilen. Tipps für Führungskräfte und Arbeitnehmer, damit die Kommunikation besser läuft.

Krise im Weinland Frankreich: Trotz guter Ernte geht der Absatz im In- und Ausland zurück. Die Lust auf Wein in Frankreich sinkt. Da sorgt eine Supermarktkette mit einem Angebot für Wirbel.

Manche treibt Nichtstun in den Wahnsinn. Anderen hingegen macht es gar nichts aus, wenn sie im Job über längere Zeit keine Aufgaben haben. Aber sollte die Chefin oder der Chef davon wissen?