Können Beschäftigte den gesamten Jahresurlaub am Stück nehmen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Viele haben in den vergangenen zwei Jahren wegen der Einschränkungen durch die Pandemie auf lange Reisen verzichtet. Nun lässt sich endlich wieder besser planen. Vier oder fünf Wochen Auszeit klingen da verlockend. Aber wie sieht es arbeitsrechtlich aus? Dürfen Beschäftigte ihren gesamten Urlaubsanspruch auf einmal auf den Kopf hauen?

«Das ist möglich wenn der Arbeitgeber einverstanden ist», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Schwieriger werde es aber, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einigen können.

 

 

Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren

In Paragraf 7 des Bundesurlaubsgesetzes ist zwar vorgesehen, dass der Arbeitgeber den Urlaub zusammenhängend zu gewähren hat. Das gilt laut Bredereck aber nicht, wenn dem dringende betriebliche Gründe oder persönliche Gründe des Arbeitnehmers entgegenstehen.

Laut Gesetz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber Anspruch darauf, dass ihnen mindestens zwölf Werktage Urlaub am Stück gewährt werden. Allerdings nur, wenn man von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht. Bei einer regulären Fünf-Tage-Woche müssen Beschäftigte also mindestens zehn Urlaubstage am Stück gewährt bekommen.

«Anders verhält sich das nur, wenn der gesetzliche Urlaubsanspruch geringer ausfällt, zum Beispiel weil das Arbeitsverhältnis nicht über das gesamte Jahr bestand», so Bredereck. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?