Kündigung durch Arbeitgeber nach Kündigung des Arbeitnehmers

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Manche Arbeitsstellen lassen sich nur schlecht nachbesetzen – etwa, weil Fachkräfte schwer zu bekommen sind. Wer solch eine Stelle kündigen möchte und sich seinem Arbeitgeber verbunden fühlt, informiert ihn unter Umständen frühzeitig über den geplanten Wechsel und reicht die Kündigung mit Vorlauf ein. Doch kann der Arbeitgeber mit einer eigenen Kündigung kontern und den Arbeitnehmer schon früher auf die Straße setzen?

Im Prinzip schon. «Beide Kündigungen sind voneinander unabhängig», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Auch wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin bereits gekündigt hat, könne der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einer eigenen Kündigung früher beenden.

Es gibt aber Einschränkungen. So muss die Kündigung wirksam sein. Der Arbeitgeber muss laut Bredereck dazu die Kündigungsfrist einhalten und die Regelungen aus dem Kündigungsschutzgesetz beachten.

Fristlose Kündigung bei Pflichtverstoß

So reicht der «Abkehrwille» als Kündigungsgrund seitens des Arbeitgebers allein nicht aus, urteilte das Arbeitsgericht Siegburg (Az.: 3 Ca 500/19) im Sommer 2019. Unter Abkehrwille wird die Tatsache verstanden, dass ein Arbeitnehmer mit seiner Kündigung signalisiert hat, dass er das Unternehmen verlassen will.

Auch eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers kann laut Bredereck möglich sein. Etwa dann, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nach Ausspruch der eigenen Kündigung einen schwerwiegenden Pflichtverstoß begeht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Für viele Menschen ist die Arbeit im Homeoffice nicht mehr wegzudenken. Doch einige Firmen fordern nun wieder mehr Präsenz ein. Steht ein Umdenken bei den deutschen Unternehmen bevor?

Mehr als jede vierte Fachkraft übt einen Zweitjob aus oder sucht eine zusätzliche Beschäftigung. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie des Jobportals meinestadt.de. Hauptgrund für diesen Trend: Bei vielen Fachkräften reicht das Geld nicht.

Am 1. März tritt die zweite Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ in Kraft. Ein Bestandteil ist die sogenannte kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung. Diese ermöglicht es, vor allem auch Arbeitgebern aus dem Gastgewerbe, in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen. Alle Infos.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat das Vor-Corona-Niveau trotz Umsatzzuwächsen im letzten Jahr noch immer nicht erreicht. Damit blicken Deutschlands Gastgeber auf das vierte Verlustjahr in Folge zurück, kommentierte DEHOGA-Präsident Guido Zöllick.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 real 1,1 Prozent mehr Umsatz erzielt als im Vorjahr. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 war der reale Gastgewerbeumsatz im Jahr 2023 um 11,3 Prozent niedriger.

In Deutschland gibt es zwar mehr Beschäftigte, aber die geleistete Arbeit steigt nicht entsprechend. Das Problem könnte abgemildert werden, wenn Teilzeitkräfte wieder voll arbeiten. Doch am Ende bleiben oft nur ein paar Euro mehr.

Wer sich in einer Sandwich-Position befindet, muss auf mehreren Ebenen kämpfen und zugleich für Einheit sorgen. Wie schaffen es Führungskräfte im mittleren Management, nicht zerrieben zu werden?

Ab Anfang 60 fragen sich viele, wann ein Übertritt in die Rente infrage kommt. Viele steigen vor dem regulären Rentenalter aus dem Job aus. Doch es gibt einen gegenläufigen Trend.

Über Geld spricht man nicht? Die Gehälter der Kollegen dürften dennoch viele interessieren. Was gilt, wenn der Arbeitgeber Gespräche darüber unterbinden will?

In der Probezeit gekündigt zu werden, macht sich im Lebenslauf nicht gut. Statt in Selbstzweifeln zu versinken, können Betroffene mit diesem Rückschlag aber auch konstruktiv umgehen. Wie das gelingt.