Maximalgrenze: Arbeitszeiten aus mehreren Jobs werden addiert

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden addiert. Wer für mehrere Arbeitgeber tätig ist, muss deshalb darauf achten, nicht die maximal zulässige Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche zu überschreiten.

Im Zweifel ist kann das zuletzt abgeschlossene Arbeitsverhältnis sonst einfach beendet werden. Über ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Nürnberg (Az.: 7 Sa 11/19) berichtet der Bund-Verlag.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der bei zwei Unternehmen tätig war. Für eine Firma arbeitete er 39,5 Stunden pro Woche, für einen kommunalen Wasserversorger zusätzlich 60,5 Stunden im Monat. Der Wasserversorger weigerte sich schließlich, dem Arbeitnehmer seine Vergütung zu zahlen, und kündigte dem Mann. Das Arbeitsverhältnis sei nichtig, da der Beschäftigte mit beiden Jobs die zulässige Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz überschreite.

Laut LAG hat der Arbeitgeber Recht. Das Arbeitsverhältnis ist wegen Überschreitung der zulässigen Höchstarbeitsgrenze nichtig. Die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Arbeitszeitgesetz). Aus dem zuletzt geschlossenen Arbeitsvertrag können Arbeitnehmer keinerlei Ansprüche geltend machen. Bei einem fehlerhaften Arbeitsverhältnis besteht auch kein Kündigungsschutz. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vor über 500 Jahren erließ Herzog Wilhelm IV. von Bayern das bekannte Reinheitsgebot für Bier. So lang sollten Sie Ihren Vorrat zwar besser nicht lagern. Doch eine Weile geht durchaus.

Wer vom Arbeitgeber eine Kündigung erhält, kann gerichtlich prüfen lassen, ob das Arbeitsverhältnis rechtmäßig beendet wurde. Wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen.

 

Die Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt fällt in diesem Jahr nur verhalten aus, weil die Konjunktur weiter schwächelt. Immerhin läuft es bei den Lehrstellen etwas besser.

In wenigen Wochen startet die Fußball-EM in Deutschland. Die Vorfreude vieler Fußballfans steigt. Aber wie sieht es bei den Hoteliers und Gastronomen aus? Rechnen Deutschlands Gastgeber in der Zeit vom 14. Juni bis 14. Juli mit mehr Geschäft? Der DEHOGA bittet um ein Stimmungsbild, um Anfragen qualifiziert behandeln zu können.

Brot zählt hierzulande zu den Grundnahrungsmitteln. Allerdings mussten Verbraucherinnen und Verbraucher hierfür zuletzt tiefer in die Tasche greifen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Preise für Brot und Brötchen von 2019 bis 2023 um satte 34,4 Prozent.

Die Beschäftigten im Thüringer Gastgewerbe bekommen mehr Geld. Die Entgelte steigen in drei Stufen bis zum Juli 2026 um insgesamt rund 18 Prozent. Das teilten die Arbeitgeber und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) am Montag gemeinsam nach dem bereits in der ersten Verhandlungsrunde erzielten Tarifabschluss mit.

In den konsumnahen Branchen sind die Preiserwartungen gestiegen. Vor allem Unternehmen in der Gastronomie und im Einzelhandel planen laut Ifo-Institut mit steigenden Preisen.

Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben arbeiten im Mittel wöchentlich 53 Minuten länger und verdienen trotzdem gut zehn Prozent weniger als Beschäftigte in Betrieben mit Tarifbindung, so eine Studie der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung.

Während 2023 jede zweite Frau einer Teilzeitbeschäftigung nachging, lag die Teilzeitquote unter den Männern mit 13 Prozent deutlich niedriger. Bei Müttern und Vätern war der Unterschied sogar noch größer.

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns verringert. Zuvor hatte sich der Verdienstabstand zwischen April 2018 und April 2022 kaum verändert.