Mehr Arbeitslose und Kurzarbeiter im Winter erwartet

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Angesicht hoher Energiepreise und der anstehenden Rezession rechnen Analysten der Deutschen Bank für den kommenden Winter mit mehr Arbeitslosen und Kurzarbeitern. Die Zahl der arbeitslosen Menschen werde bis zum Frühjahr monatlich um 15.000 bis 20.000 zulegen, heißt es in einer am Donnerstag in Frankfurt veröffentlichten Studie (PDF). Für das kommende Jahr rechne man mit einer Arbeitslosenquote von 5,7 Prozent nach voraussichtlich 5,3 Prozent im Gesamtjahr 2022.

Vor allem die horrenden Energiekosten könnten die Unternehmen veranlassen, ihre Produktion zu drosseln und Beschäftigte in die Kurzarbeit zu schicken. Man erwarte in der Spitze etwa 2 Millionen Personen, also deutlich weniger als zum Höchststand von rund 6 Millionen Betroffenen im April 2020 unmittelbar nach dem Corona-Schock.

Bei den laufenden Tarifverhandlungen könne die von der Bundesregierung angekündigte Inflationsprämie die Einigung unterstützen, erwartet die Deutsche Bank. Hier geht es um zusätzliche Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten von bis zu 3 000 Euro, die von der Steuer befreit werden sollen. Die Steuerbefreiung von Sonderzahlungen ist Teil des dritten Entlastungspakets.

Die Arbeitnehmerseite werde aber kaum auf nennenswerte Tabellenerhöhungen verzichten, so die Analysten der Bank weiter. Sollten die Gewerkschaften wie in der Vergangenheit ihre Forderungen ungefähr zur Hälfte durchsetzen, drohten weitere Anhebungen von Gebühren und Preisen und somit weiterer Inflationsdruck.

Die IG Metall hat für die Metall- und Elektroindustrie mit knapp 4 Millionen Beschäftigten 8 Prozent mehr Geld gefordert, während Verdi und Deutscher Beamtenbund 10,5 Prozent mehr für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen verlangen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?