Mehrheit der Deutschen für Auskunftspflicht von Beschäftigten zu Corona-Impfung

| Politik Politik

Eine deutliche Mehrheit der Bundesbürger spricht sich nach Umfragen für eine Auskunftspflicht von Beschäftigten über ihren Corona-Impfstatus gegenüber dem Arbeitgeber aus. Inzwischen sind 61 Prozent der Befragten der Meinung, dass Arbeitgeber wissen sollten, ob ihre Mitarbeiter gegen das Coronavirus geimpft sind, wie das Meinungsforschungsinstitut YouGov am Donnerstag mitteilte.

Ende August hätten dies 56 Prozent gesagt. Aktuell seien 18 Prozent nicht dieser Meinung, und 12 Prozent sagten, es komme auf die Arbeitssituation an. Auch nach einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach ist laut «Wirtschaftswoche» eine Mehrheit von 55 Prozent der Bundesbürger und 53 Prozent der Berufstätigen dafür, dass Arbeitgeber künftig den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen. Etwa jeder Dritte sehe den Impfstatus als reine Privatsache, die den Arbeitgeber nichts angehe.

Die möglichen Regierungskoalitionäre SPD, Grüne und FDP planen bundesweit eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Das bedeutet: Nur wer geimpft oder genesen ist oder einen tagesaktuellen Test vorweist, soll künftig zur Arbeit gehen können. Viele wesentliche Fragen sind allerdings noch ungelöst. Offen ist unter anderem, ob der Arbeitgeber zumindest zeitweise erfahren können soll, welche Beschäftigten geimpft sind. Bisher können nur Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen vom Arbeitgeber gefragt werden, ob sie geimpft sind. Die Arbeitgeber hatten ein Fragerecht für alle Branchen und Betriebe gefordert. Gewerkschaften hatten bisher vor einem unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte von Beschäftigten gewarnt und eine Auskunftspflicht über den Corona-Impfstatus abgelehnt.

«Die Trennlinie verläuft zwischen Geimpften und denjenigen, die bisher nicht geimpft sind und sich auch nicht impfen lassen wollen. Von den Geimpften unterstützen 64 Prozent ein Informationsrecht des Arbeitgebers – von den nicht Impfwilligen nur zehn Prozent», schreibt Allensbach-Chefin Renate Köcher in einem Gastbeitrag für die «Wirtschaftswoche» nach Angaben des Blattes. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rechtzeitig zum Start in die Sommersaison gibt es eine Tarifeinigung im schleswig-holsteinischen Gastgewerbe. Beide Seiten haben jetzt mehr als zwei Jahre Planungssicherheit.

Das Jahr 2024 bietet zahlreiche sportliche Höhepunkte, viele Superstars gehen auf Tournee und Events sorgen für Furore. Auch bei Verbrauchern stehen solche Ereignisse hoch im Kurs. Wie eine Studie von Mastercard zeigt, planen 82 Prozent der Befragten in diesem Jahr genauso viel oder sogar mehr für Erlebnisse auszugeben als 2023.

Für die Wirtschaft sind die Zeiten nicht gerade die besten. Umso mehr sind Führungskräfte gefragt, die die richtigen Entscheidungen treffen. Man sollte meinen, dass sich Manager intensiv mit dem Thema Entscheidungsfindung auseinandersetzen. Doch Fehlanzeige. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Das Gastgewerbe verzeichnete im Februar 2024 im Vergleich zum Vorjahresmonat einen Umsatzrückgang von real 1,1 Prozent und nominal ein Plus von 1,8 Prozent, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Gegenüber dem Februar 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, lag der Umsatz real 14,0 Prozent niedriger.

Schwächstes Wachstum der G7-Staaten: Für Deutschland hat der IWF in seiner neuen Prognose keine guten Nachrichten. Die Weltwirtschaft schlägt sich trotz düsterer Befürchtungen allerdings recht wacker.

In unserer Folge des Hospitality Jobcast geht es um ein essentielles Führungsthema: Das Mitarbeitergespräch. Bei einigen löst allein der Gedanke an den Termin mit dem Vorgesetzten bereits Unbehagen aus. Wie eine neue Gesprächskultur geschaffen werden kann, berichtet Christian Henzler von Gründer von ⁠newworx.

Im Gastgewerbe sind Praktika schon lange einer der wichtigsten Wege, um junge Leute für eine Ausbildung zu gewinnen. Auch branchenübergreifend finden 61 Prozent der Unternehmen ihre Auszubildende über Praktika. Eine neue Webseite bündelt jetzt alle Informationen.

Der Frust muss raus! Auf Bewertungsplattformen können Arbeitnehmer Arbeitgeber bewerten. Aber wie sieht es rechtlich aus? Ist es unbedenklich, solche Bewertungen im Netz zu verfassen? Und bleibt die Anonymität immer gewahrt?

Sie waren auf Dienstreise, mussten ein Werkzeug selbst kaufen oder haben das Geld für den Blumenstrauß zum Geburtstag des Kollegen vorgestreckt? Welche dieser Kosten erstattet der Arbeitgeber und wie bekomme ich dieses Geld zurück? Zwei Experten erklären, worauf Sie bei Spesen und Auslagen besonders achten müssen.

Sie waren auf Dienstreise oder haben was für die Arbeit gekauft, und bekommen das Geld vom Arbeitgeber erstattet? Wann Steuern anfallen und wie Erstattungen in der Steuererklärung angegeben werden.