Mehrheit der Deutschen für Auskunftspflicht von Beschäftigten zu Corona-Impfung

| Politik Politik

Eine deutliche Mehrheit der Bundesbürger spricht sich nach Umfragen für eine Auskunftspflicht von Beschäftigten über ihren Corona-Impfstatus gegenüber dem Arbeitgeber aus. Inzwischen sind 61 Prozent der Befragten der Meinung, dass Arbeitgeber wissen sollten, ob ihre Mitarbeiter gegen das Coronavirus geimpft sind, wie das Meinungsforschungsinstitut YouGov am Donnerstag mitteilte.

Ende August hätten dies 56 Prozent gesagt. Aktuell seien 18 Prozent nicht dieser Meinung, und 12 Prozent sagten, es komme auf die Arbeitssituation an. Auch nach einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach ist laut «Wirtschaftswoche» eine Mehrheit von 55 Prozent der Bundesbürger und 53 Prozent der Berufstätigen dafür, dass Arbeitgeber künftig den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen. Etwa jeder Dritte sehe den Impfstatus als reine Privatsache, die den Arbeitgeber nichts angehe.

Die möglichen Regierungskoalitionäre SPD, Grüne und FDP planen bundesweit eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Das bedeutet: Nur wer geimpft oder genesen ist oder einen tagesaktuellen Test vorweist, soll künftig zur Arbeit gehen können. Viele wesentliche Fragen sind allerdings noch ungelöst. Offen ist unter anderem, ob der Arbeitgeber zumindest zeitweise erfahren können soll, welche Beschäftigten geimpft sind. Bisher können nur Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen vom Arbeitgeber gefragt werden, ob sie geimpft sind. Die Arbeitgeber hatten ein Fragerecht für alle Branchen und Betriebe gefordert. Gewerkschaften hatten bisher vor einem unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte von Beschäftigten gewarnt und eine Auskunftspflicht über den Corona-Impfstatus abgelehnt.

«Die Trennlinie verläuft zwischen Geimpften und denjenigen, die bisher nicht geimpft sind und sich auch nicht impfen lassen wollen. Von den Geimpften unterstützen 64 Prozent ein Informationsrecht des Arbeitgebers – von den nicht Impfwilligen nur zehn Prozent», schreibt Allensbach-Chefin Renate Köcher in einem Gastbeitrag für die «Wirtschaftswoche» nach Angaben des Blattes. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schnitt von Weinreben ist aufwendig, erfordert Fachkenntnis und hat erhebliche Folgen. Immer häufiger fehlen aber Arbeitskräfte dafür. Künstliche Intelligenz kann einiges übernehmen.

Spitze Bemerkungen, abfällige Äußerungen oder sogar gezieltes Ausschließen von gemeinsamen Terminen: Mobbing am Arbeitsplatz kann sehr belastend sein. Wann müssen Vorgesetzte eingreifen?

Manchmal verlaufen Gespräche mit Kollegen oder Vorgesetzten kompliziert, obwohl es um scheinbar einfache Sachen geht - etwa um Terminplanungen oder darum, Aufgaben zu verteilen. Tipps für Führungskräfte und Arbeitnehmer, damit die Kommunikation besser läuft.

Krise im Weinland Frankreich: Trotz guter Ernte geht der Absatz im In- und Ausland zurück. Die Lust auf Wein in Frankreich sinkt. Da sorgt eine Supermarktkette mit einem Angebot für Wirbel.

Manche treibt Nichtstun in den Wahnsinn. Anderen hingegen macht es gar nichts aus, wenn sie im Job über längere Zeit keine Aufgaben haben. Aber sollte die Chefin oder der Chef davon wissen?

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im März im Vergleich zum Vormonat zurückgegangen - und zwar um 45.000 auf 2,769 Millionen. Im Vergleich zum März des Vorjahres gab es allerdings 176.000 mehr Arbeitslose.

Der Wechselwille auf dem Arbeitsmarkt ist Umfragen zufolge groß. Die Kündigung tatsächlich beim Arbeitgeber einzureichen, kostet viele dennoch Überwindung. So gehen Sie rechtssicher vor.

Auf Tiktok trenden seit geraumer Zeit Videos, in denen die Generation Z Aufzeichnungen ihrer Kündigungsgespräche teilt. Auch wenn die Absicht dahinter wertvoll sein mag, ist das eine schlechte Idee.

Versendet ein Arbeitgeber persönliche Daten unverschlüsselt per Mail, verstößt er gegen Datenschutzrecht. Betroffene Arbeitnehmer haben aber nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz. Warum?

Weniger als die Hälfte der Deutschen ist noch kirchlich gebunden. Dennoch gelten an Karfreitag einige christlich geprägte Verbote - je nach Bundesland unterschiedlich streng. Wie sehen die Regeln aus?