Kinderbetreuung, Pflege der Eltern, Work-Life-Balance: Es gibt viele Gründe, warum Beschäftigte nicht auf jeder Stelle ihrer Karriere in Vollzeit gearbeitet haben. Müssen sie das bei der Bewerbung für einen neuen Job transparent machen?
«Bewerber sind ungefragt nicht verpflichtet, auf die frühere Teilzeittätigkeit hinzuweisen», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Er gibt aber zu bedenken, dass die Führungskraft sich später hintergangen fühlen könnte, wenn die Diskrepanz zur Vollzeitstelle sehr groß war.
Arbeitszeugnis kann Hinweise geben
«Wer auf ein vertrauensvolles Miteinander Wert legt, sollte zumindest einen dezenten Hinweis im Lebenslauf anbringen», findet der Fachanwalt. Oft werde die Teilzeittätigkeit auch im Arbeitszeugnis erwähnt. «Dann kann man sich zusätzliche Hinweise sparen.»
Der Karriereberater Bernd Slaghuis ist der Meinung, dass Bewerberinnen und Bewerber eine Teilzeit-Beschäftigung oder Teilzeit-Phasen innerhalb einer Position nicht zwingend als solche im Lebenslauf kenntlich machen müssen.
Teilzeit nicht mit weniger Erfahrung gleichsetzen
Wie er in einem Blog-Beitrag auf Xing schreibt, lasse sich eine Teilzeitbeschäftigung nicht automatisch mit weniger Berufserfahrung oder Fachwissen gleichsetzen. In den meisten Fällen mache es keinen relevanten Unterschied, ob jemand eine Stelle in Teilzeit oder eben in Vollzeit besetzt hat.
Das Fach- und Erfahrungswissen einer Bewerberin, die in Teilzeit gearbeitet hat, könne sogar größer sein als das eines Vollzeit-Mitbewerbers. Am Ende würden Bewerber zwar mit Fachwissen punkten, entscheidend sei am Ende aber auch die Persönlichkeit.
Teilzeit im Lebenslauf markieren
Wem es jedoch wichtig ist, dem zukünftigen Arbeitgeber gegenüber transparent zu sein, dem rät Slaghuis, im Lebenslauf hinter der jeweiligen Position die Anzahl der Wochenarbeitsstunden oder den prozentualen Grad der Teilzeit-Beschäftigung anzugeben.
Sinnvoll sei das mitunter, wenn Bewerberinnen oder Bewerber mehrere Jobs parallel im Lebenslauf führen. Oder sie deutlich machen wollen, dass sie bisher bereits in Teilzeit gearbeitet haben - sofern sie sich wieder auf Teilzeit-Stellen bewerben. (dpa)