Müssen Mitarbeiter ihren gesamten Urlaub am Jahresanfang beantragen?

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Der Sommerurlaub liegt noch in weiter Ferne, doch die Urlaubsplanung fürs nächste Jahr rückt in vielen Unternehmen näher. Nicht immer ist es dann leicht, sich im Voraus zu entscheiden, an welchen Tagen man eigentlich genau freihaben will. Doch kann der Arbeitgeber eigentlich verlangen, dass man schon zu Beginn des Jahres seinen kompletten Jahresurlaub einträgt?

Die gute Nachricht für alle, die nicht gerne lange vorausplanen: in der Regel nicht. Die schlechte Nachricht für Spontanurlauber: Dass Arbeitnehmer ihre Urlaubswünsche frühzeitig einplanen, kann der Arbeitgeber durchaus verlangen. «Diese Pflicht kann aber nicht den gesamten Jahresurlaub erfassen», erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Markowski. Beschäftigte müssten noch eine gewisse Anzahl an Urlaubstagen für unvorhergesehene Fälle zurückhalten können. «Wie viel das sein darf, hängt von den Umständen und den betrieblichen Anforderungen ab.»

Orientieren könne man sich dem Fachanwalt zufolge aber an der Rechtsprechung zu Betriebsferien: Einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge (Az.: 1 ABR 79/79) ist es etwa angemessen, wenn drei Fünftel des Urlaubsanspruchs von Betriebsferien vereinnahmt werden, die Beschäftigten also 60 Prozent ihres Jahresurlaubs zu einem vom Arbeitgeber festgelegten Zeitpunkt nehmen müssen.

Ausnahmen davon seien aber denkbar, so Markowski. Stünden beispielsweise bei Bauunternehmen besonders viele Aufträge an, könnten auch mehr als 60 Prozent des Jahresurlaubs zu Beginn des Jahres verplant werden müssen. «In Betrieben, in denen es wichtig ist, dass der Jahresurlaub frühzeitig verplant wird, kann mit Zustimmung des Betriebsrats auch gefordert werden, dass der gesamte Jahresurlaub verplant wird», sagt Markowski. (dpa)


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