Muss es bei meinem Arbeitgeber eine Zeiterfassung geben?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer arbeitet wann und wie lange? Über die erbrachten Arbeitszeiten gibt es nicht selten Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aufschluss kann ein Zeiterfassungssystem geben. Aber müssen Arbeitgeber zwingend eines einrichten?

«Das ist noch umstritten», fasst Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht zusammen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Az.: C-55/18) habe 2019 zwar entschieden, dass es eine Pflicht zur Zeiterfassung für Arbeitgeber gibt. «Und die Mitgliedsstaaten sind nun auch verpflichtet, dies in nationales Recht zu übertragen», so die Anwältin.

Sie gehe davon aus, dass der Gesetzgeber in Deutschland das in nächster Zeit auch tun werde. So lange das Thema aber nicht geregelt ist, seien die Meinungen unter den Arbeitsrechtlern geteilt. «Einige sagen, dass es ohne gesetzliche Regelung nicht überall eine Zeiterfassung geben muss, einige glauben, dass die Verpflichtung aus europäischem Recht jetzt schon besteht».

Nicht zuletzt verweist die Arbeitsrechtlerin auf ein erstes Urteil in diesem Zusammenhang. Das Arbeitsgerichts Emden (Az.: 2 Ca 94/19) hat hier im Sinne des EuGH entschieden, dass schon jetzt eine unmittelbare Verpflichtung zur Einrichtung eines Zeiterfassungssystems anzunehmen ist.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit 15 Prozent realen Umsatzverlusten liegen Gastronomie und Hotellerie in NRW trotz Übernachtungsrekord mit den Umsätzen immer noch deutlich unter Vor-Corona-Niveau. Die Rückgänge bleiben seit Corona drastisch hoch genauso wie der anhaltende Kostendruck. Auch 2024 startet mit Verlusten.

Wer vorübergehend weniger arbeiten möchte, kann auf das Modell der Brückenteilzeit setzen. Aber wer hat eigentlich Anspruch? Und wie läuft das mit dem Antrag? Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Für viele Menschen ist die Arbeit im Homeoffice nicht mehr wegzudenken. Doch einige Firmen fordern nun wieder mehr Präsenz ein. Steht ein Umdenken bei den deutschen Unternehmen bevor?

Mehr als jede vierte Fachkraft übt einen Zweitjob aus oder sucht eine zusätzliche Beschäftigung. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie des Jobportals meinestadt.de. Hauptgrund für diesen Trend: Bei vielen Fachkräften reicht das Geld nicht.

Am 1. März tritt die zweite Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ in Kraft. Ein Bestandteil ist die sogenannte kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung. Diese ermöglicht es, vor allem auch Arbeitgebern aus dem Gastgewerbe, in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen. Alle Infos.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat das Vor-Corona-Niveau trotz Umsatzzuwächsen im letzten Jahr noch immer nicht erreicht. Damit blicken Deutschlands Gastgeber auf das vierte Verlustjahr in Folge zurück, kommentierte DEHOGA-Präsident Guido Zöllick.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 real 1,1 Prozent mehr Umsatz erzielt als im Vorjahr. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 war der reale Gastgewerbeumsatz im Jahr 2023 um 11,3 Prozent niedriger.

In Deutschland gibt es zwar mehr Beschäftigte, aber die geleistete Arbeit steigt nicht entsprechend. Das Problem könnte abgemildert werden, wenn Teilzeitkräfte wieder voll arbeiten. Doch am Ende bleiben oft nur ein paar Euro mehr.

Wer sich in einer Sandwich-Position befindet, muss auf mehreren Ebenen kämpfen und zugleich für Einheit sorgen. Wie schaffen es Führungskräfte im mittleren Management, nicht zerrieben zu werden?

Ab Anfang 60 fragen sich viele, wann ein Übertritt in die Rente infrage kommt. Viele steigen vor dem regulären Rentenalter aus dem Job aus. Doch es gibt einen gegenläufigen Trend.