Nicht immer witzig – Schlechte Aprilscherze am Arbeitsplatz können den Job kosten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Manche Scherzkekse haben sich den 1. April rot im Kalender markiert - in diesem Jahr fällt er auf einen Freitag. Doch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich genau überlegen, mit wem und vor allem über wen sie Witze machen.

«Es gibt kein Recht darauf, Aprilscherze machen zu dürfen, oder eine rechtliche Ausnahmeregel für den 1. April», sagt Tjark Menssen, Leiter der Rechtsabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

Sätze wie «Ich wurde befördert!», «Der Chef liebt die Praktikantin!» oder «Das Unternehmen ist pleite!» können zwar eine starke Reaktion auslösen. Doch nicht immer haben sie als Aprilscherz die gewünschte Wirkung.

Schlechte Aprilscherze sind riskant

«Spaß am Arbeitsplatz ist notwendig, um das Sozialgefüge in der Belegschaft zu stärken», so Menssen. Doch: «Man sollte einen Scherz nur mit jemandem machen, mit dem man sich auch ansonsten gut versteht.» Außerdem sollte man sich sicher sein, dass derjenige Spaß versteht.

Ansonsten kann die Aktion nach hinten losgehen. Im schlimmsten Fall kann ein schlechter Scherz sogar den Job kosten. Ein Beispiel: «Wenn es sich jemand so sehr mit Arbeitskollegen und -kolleginnen verscherzt, dass niemand mehr mit ihm zusammenarbeiten will, kann dies ein Kündigungsgrund sein», sagt Menssen.

Achtung, Schadenersatz: Grenzen kennen und beachten

«Vermeiden sollten Arbeitnehmer Scherze, die Beleidigungen enthalten oder Dritten schaden», warnt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Auch Witze mit diskriminierendem Charakter sollte man unbedingt bleiben lassen. «Der Betroffene hat dann gegenüber dem Arbeitgeber unter Umständen Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld», sagt Bredereck und bezieht sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Tjark Menssen rät zudem dringend davon ab, eine Kündigung als Scherz auszusprechen. «Gleiches gilt für weitere Scherze mit Kostenfolgen für den Arbeitgeber.» Zum Beispiel die Ankündigung: «Ab 14 Uhr ist arbeitsfrei.» Entstehen Arbeitgebern bei solcherlei Scherzen Kosten, können sie gegenüber dem Verursacher Schadenersatzansprüche geltend machen.

Missverständnisse mit Kunden lassen sich schwer einfangen

Arbeitnehmende sollten es zudem unterlassen, sich als eine andere Person auszugeben - etwa Kunden gegenüber als Chef oder Chefin. Das geht in Richtung Identitätsklau und kann ebenfalls zu einer Abmahnung oder fristlosen Kündigung führen.

Witze gegenüber Personen außerhalb des Unternehmens seien generell unangebracht, sagt Alexander Bredereck. Missverständnisse mit Kunden, Lieferanten oder Konkurrenten ließen sich meist schwieriger wieder einfangen - und ein externer Schaden sei für Unternehmen oft schlimmer.

Scherze gegenüber Untergebenen sollten ebenfalls tabu sein. Wer etwa auf Kosten des Praktikanten Witze macht, wirkt unsympathisch, sagt Bredereck. Genauso können Scherze über Vorgesetzte zu Verstimmung führen. Manchmal hätten spätere Probleme da ihren Ursprung, so der Fachanwalt. Und wer will schon vom Vorgesetzten als Spaßvogel abgespeichert werden?

Rechtslage und Risiko richtig einschätzen

Als Experte für Kündigungsrecht landen bei Alexander Bredereck tatsächlich jedes Jahr mehrere Fälle von Aprilscherzen und Witzen auf dem Schreibtisch, die schiefgegangen sind und in der Folge zu einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar zu einer Kündigung geführt haben.

«Zum Teil liegt es daran, dass der Scherz tatsächlich Schaden bei jemandem angerichtet hat, weil er sich aufgrund von falschen Informationen anders verhalten hat», sagt er. «Doch zum Teil verstehen Vorgesetzte Scherze auch absichtlich falsch, weil sie schon jemanden auf dem Kicker hatten, und den Witz als Anlass für eine Kündigung nutzen wollen.»

In jedem Fall machen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angreifbar, wenn sie Witze reißen oder anderen Streiche spielen. «Wer also an seinem Job hängt, sollte vorsichtig sein», rät Bredereck.

Bei Ärger schnell reagieren

Wer merkt, dass der eigene Witz schlecht ankam, missverstanden wurde oder jemanden verletzt hat, sollte sich laut Bredereck sofort entschuldigen - und zwar bei allen beteiligten Personen. Ist die Führungskraft bei der Entschuldigung nicht anwesend, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sie proaktiv aufsuchen.

Eine Entschuldigung kann sich positiv auf eine mögliche Entscheidung vor dem Arbeitsgericht auswirken, etwa wenn eine Kündigung verhandelt wird. Es gebe Fälle, bei denen ein Urteil abgemildert wurde, weil sich eine Person sofort für ihr Verhalten entschuldigt hat. Das müsse aber schnell passieren, bevor ein Vorgesetzter seine Kündigungsabsichten formuliert hat, sagt der Arbeitsrechtsexperte.

Die Wogen in einem Nachgespräch glätten

«Je größer die Irritation, umso wichtiger ist es, mit dem Betroffenen persönlich über den Vorfall zu sprechen», rät Karriereberater Christoph Burger aus Stuttgart. Man sollte aber mit dem Reflexionsgespräch warten, bis der erste Ärger verflogen ist.

Mit etwas Abstand und genügend Zeit kann man dem Betroffenen - und gegebenenfalls auch der Führungskraft - seine Absichten dann nochmal klar darlegen. Burger ist zuversichtlich: «Bei einem guten Gespräch besteht die Chance, dass sich das Verhältnis dadurch neu justiert und sich so letztlich sogar verbessert.»


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.