Präsentismus - Pflichtgefühl lässt viele auch krank zur Arbeit gehen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Angeschlagen, aber trotzdem arbeiten? Das ist keine Seltenheit, zeigt eine Umfrage. Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland (55 Prozent) geht gelegentlich auch dann zur Arbeit, wenn sie sich unwohl oder krank fühlt. Bei einem Drittel (33 Prozent) kommt das sogar häufig vor. 

Das ist das Ergebnis einer Studie, die das Marktforschungsinstitut Bilendi im Auftrag der Königsteiner Gruppe unter mehr als 1000 Beschäftigten durchgeführt hat. 

Warum krank zur Arbeit? Die Gründe für Präsentismus

Woran liegt das? 

  • Die Umfrage legt nahe, dass vor allem das Pflichtbewusstsein der Beschäftigten durchschlägt.
  • So geben 65 Prozent der Befragten an, dass sie ihre beruflichen Aufgaben trotz Krankheit erledigen wollen.
  • Nahezu ebenso viele (64 Prozent) fühlen sich dem Team gegenüber verpflichtet.

Druck vom Arbeitgeber ist der Umfrage zufolge hingegen seltener der Auslöser für Präsentismus - so wird Verhalten von Arbeitnehmenden, trotz Krankheit am Arbeitsplatz zu erscheinen, in der Arbeitswissenschaft bezeichnet. 

  • 8 Prozent haben der Befragung zufolge das Gefühl, ihre Führungskraft setze ein solches Verhalten voraus.
  • 12 Prozent geben an, aus Angst vor negativen Konsequenzen für ihre Karriere auch angeschlagen im Job zu erscheinen.
  • 13 Prozent begründen ihr Verhalten mit der Sorge davor, den eigenen Job zu verlieren.

 Ein Viertel hat auch schon blau gemacht

Blau machen ist hingegen weniger verbreitet, wie die Ergebnisse der Umfrage vermuten lassen. Zumindest ein Viertel (25 Prozent) der Befragten gibt zu, sich schon mal krankgemeldet zu haben, ohne wirklich krank gewesen zu sein. Jeder Zehnte räumt sogar ein, das schon mehr als einmal gemacht zu haben. Die Mehrheit (65 Prozent) sagt jedoch, im Job noch nie blau gemacht zu haben. 

Das Marktforschungsunternehmen Bilendi hat im April 2025 im Auftrag der Königsteiner Gruppe bundesweit 1073 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befragt.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?