Rheinland-Pfalz fördert Investitionen im Gastgewerbe mit bis zu 50 Prozent

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Förderung touristischer Unternehmen von bislang 125.000 Euro auf 50.000 Euro. Wie das Wirtschafts- und Tourismusministerium am 15. Oktober 2026 mitteilte, seien bei Investitionen bis 600.000 Euro Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten möglich. Das neu aufgestellte Programm richtet sich an gastgewerbliche touristische Unternehmen im gesamten Bundesland.

Förderfähig seien Beherbergungsbetriebe ab zehn Beherbergungseinheiten, Campingbetriebe ab 20 Stellplätzen sowie Gastronomiebetriebe mit mindestens 20 Sitzplätzen im Innenbereich. Mit dem „Förderprogramm zur Optimierung der Angebotsqualität in der rheinland-pfälzischen Tourismuswirtschaft“ erneuert und erweitert das Land die bisherigen Fördermöglichkeiten.

Beherbergungsbetriebe müssen künftig die Möglichkeit zur Onlinebuchung nachweisen

Die geförderten Vorhaben müssten erwarten lassen, dass sie zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots beitragen, nachhaltig wirken und an heutigen Anforderungen sowie zukünftigen Markttrends ausgerichtet sind. Außerdem müsse das Investitionsvorhaben mit den Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz übereinstimmen und einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem bestehenden Angebot erwarten lassen.

Neu sei die Vorgabe, dass geförderte Beherbergungsbetriebe die Möglichkeit der Onlinebuchung nachweisen müssten. Das Ministerium verbindet die Investitionsförderung damit mit einem weiteren Schritt bei der Digitalisierung des touristischen Angebots.

Wirtschafts- und Tourismusminister Michael Ebling erklärte, die Förderung solle bei der Qualität des Angebots, modernen und effizienten Betriebsprozessen sowie der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ansetzen. Die niedrigeren Einstiegshürden sollten mehr Spielraum für Investitionen in Qualität, Digitalisierung und die Betriebsentwicklung schaffen.

Das Land erweitert die Förderung um die De-minimis-Verordnung

Künftig könnten Investitionen auch nach der De-minimis-Verordnung gefördert werden. Für Investitionen bis 600.000 Euro nennt das Ministerium Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für größere Investitionen ab 600.000 Euro bestehe im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, kurz AGVO, eine Fördermöglichkeit von bis zu 20 Prozent.

Die Neuausrichtung begründet das Ministerium mit veränderten Investitionsbedarfen der Branche und Erfahrungen aus dem bisherigen Förderprogramm. Im Mittelpunkt stehe die Förderung einzelner Betriebe.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung seien auf der Internetseite der ISB zu finden.

Branchenvertreter begrüßen die Förderung und verweisen auf Investitionsaufgaben

DEHOGA-Präsident Gereon Haumann begrüßte die Neuaufstellung in der Mitteilung des Ministeriums. Das Gastgewerbe habe lange auf das Förderprogramm gewartet. Die niedrigeren Zugangshürden und verbesserten Fördermöglichkeiten könnten dringend notwendige Investitionen anstoßen.

Die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz verwiesen insbesondere auf die bevorstehende Bundesgartenschau 2029 im Mittelrheintal. Dort seien in den kommenden Jahren Investitionen in Qualität, Kapazitäten und zeitgemäße touristische Angebote erforderlich, erklärte Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz.

Die Bundesgartenschau stelle die Betriebe vor erhebliche Investitionsaufgaben. Rössel begrüßte deshalb die verbesserten Förderbedingungen und ermutigte die Unternehmen der Region, die neuen Möglichkeiten mit Blick auf die Bundesgartenschau und darüber hinaus zu nutzen.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Seit der Hochphase der Corona-Pandemie hat mehr als die Hälfte der Unternehmen ihre Homeoffice-Möglichkeiten zurückgefahren. Dennoch sehen sie im mobilen Arbeiten spürbare Vorteile, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Gastronomie und Beherbergung haben laut Statistischem Bundesamt die niedrigsten Arbeitskosten aller untersuchten Wirtschaftszweige. Die Arbeitskostenerhebung 2024 zeigt zudem erhebliche regionale Unterschiede und mehr als doppelt so hohe Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wie 2008.

Im Gastgewerbe ist der Anteil von Beschäftigten in Führungspositionen höher als in jeder anderen Branche. 2025 lag er bei 11,5 Prozent. Bundesweit waren es lediglich 4,4 Prozent aller Erwerbstätigen.

Die Arbeitslosigkeit ist im Oktober niedriger als im Vormonat, aber auch höher als im Vorjahr. Regional ist die Arbeitslosigkeit weiterhin im Bundesland Bremen am höchsten. Auch die Lage auf dem Ausbildungsmarkt bleibt angespannt.

Die Säure macht Essig zum «Haltbarkeitsprofi», sagt Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern. Trotzdem kann er kippen – woran Sie das erkennen und was dann noch hilft.

Mehr und mehr Unternehmen werden zu Sanierungsfällen. Der Kreditversicherer Allianz Trade rechnet dieses und nächstes Jahr mit nahezu je 26.000 Fällen. Besonders betroffen ist auch das Gastgewerbe.

Das Gastgewerbe verzeichnete 2025 rund 20.000 Unternehmensgründungen. Das waren 20,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig nahm aber auch die Zahl der Schließungen in der Branche deutlich zu.

Der Apfel ist das Lieblingsobst der Menschen in Deutschland - frisch, als Mus oder Saft. Doch die Liebe kühlt ab. Der Pro-Kopf-Verbrauch sank in den eineinhalb Jahrzehnten seit 2010 von rund 27 Kilogramm auf zuletzt rund 21 Kilogramm.

Angestellt im neuen Job, aber es gibt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag oder er lässt auf sich warten? Muss ich trotzdem am vereinbarten ersten Arbeitstag erscheinen? Das gilt.

NGG und Dehoga Brandenburg haben höhere Tarifentgelte in drei Schritten vereinbart. Für Fachkräfte der Bewertungsgruppe fünf steigt die monatliche Vergütung bis 2028 auf 3.007 Euro brutto. Auch die Ausbildungsvergütungen werden angehoben.