Schuhe, Helme & Co.: Wann der Arbeitgeber für Berufskleidung zahlen muss

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ob Sicherheitsschuhe oder Kochhaube: In manchen Berufen müssen Beschäftigte bestimmte Arbeitskleidung tragen. Bei der Frage, wer die Kosten dafür übernimmt, kommt es vor allem auf den Zweck der Kleidung an, wie die Arbeitnehmerkammer Bremen erklärt.

- Wann der Arbeitgeber zahlt: Geht es um Schutzkleidung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, müsse der Arbeitgeber die Kosten für Kauf, Pflege und Reinigung tragen. Das gilt zum Beispiel für Schutzanzüge, Helme, Handschuhe, Sicherheitsschuhe oder Atemschutzmasken.

 

Es kann auch vorkommen, dass Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge das Tragen einheitlicher Arbeitskleidung vorschreiben. In diesem Fall zahlt in der Regel der Arbeitgeber - etwa wenn es um Kleidung mit dem Firmenlogo des Handwerksbetriebs geht.

Kleidung nach Dresscode wird nicht bezahlt

- Wann der Arbeitgeber nicht zahlt: Unter Umständen kann im individuellen Arbeitsvertrag aber wirksam festgelegt sein, dass Beschäftigte ihre einheitliche Arbeitskleidung ganz oder teilweise bezahlen müssen. Tarifverträge können bei einheitlicher Berufskleidung ebenfalls eine (Teil-)Zahlungspflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorsehen.

Tragen Beschäftigte Schutzkleidung wie einen Blaumann freiwillig, ohne dass das gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen sie dafür den Infos zufolge ebenfalls selbst aufkommen.

Nicht zuletzt müssen Beschäftigte Kleidung, wie sie zum Beispiel im Unternehmensdresscode vorgeschrieben ist, in der Regel selbst erwerben. Das gilt in jedem Fall für Kleidung, die Beschäftigte grundsätzlich auch in der Freizeit tragen könnten, etwa Anzug und Krawatte. (dpa)


    Zurück

    Vielleicht auch interessant

    Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

    BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

    Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

    Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

    Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

    Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

    Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

    Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

    Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

    Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?