Selbstbefriedigung im Job rechtfertigt fristlose Kündigung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Während der Arbeitszeit sexuelle Handlungen an sich vornehmen? Keine gute Idee. Denn das erfüllt nicht nur den Tatbestand des Arbeitszeitbetrugs. Wer auch noch dabei beobachtet wird, kann zudem wegen sexueller Belästigung zur Rechenschaft gezogen werden. Beides kann den Job kosten.

Diese Erfahrung musste auch ein Mann machen, der sich während der Arbeitszeit in der Betriebskantine seines Unternehmens selbst befriedigte. Eine Reinigungskraft erwischte den Arbeitnehmer bei seiner Handlung, die Arbeitgeberin sprach ihm aufgrund der groben Pflichtverletzung eine fristlose Kündigung aus. Der Mann erhob daraufhin Kündigungsschutzklage - ohne Erfolg.

Kündigungsschutzklage bleibt ohne Erfolg

Das Arbeitsgericht Gera (Az: 1 Ca 821/24) wies die Klage ab. Es argumentierte, dass das Verhalten des Mannes tatsächlich eine sexuelle Belästigung darstellt. Auch wenn der Mann nicht beabsichtigt hatte, jemanden mit seinem Verhalten zu schädigen, sei die Reinigungskraft doch zufällig Zeugin des Geschehens geworden - was einen Eingriff in ihre sexuelle Selbstbestimmung bedeute.

Daneben sei zudem der Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs berechtigt. Die Kombination beider Verhaltensverstöße stellt dem Gericht zufolge insgesamt einen wichtigen Grund dar, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Seinen Job bekam der Mann daher nicht wieder. Auf das Urteil verweist das Rechtsportal anwaltauskunft.de. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.