Sommerzeit steht an - Uhren werden Sonntag eine Stunde vorgestellt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Sommerzeit beginnt: In Deutschland und den meisten Ländern Europas werden am frühen Sonntagmorgen (29. März) die Uhren von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr vorgestellt. Damit gilt dann hierzulande wieder die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ), bis am 25. Oktober wieder auf die Normalzeit - auch Winterzeit genannt - zurückgestellt wird.

Um den reibungslosen Ablauf kümmern sich Wissenschaftler der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig. Sie achten darauf, dass über einen Langwellensender mit dem Namen «DCF77» in Mainflingen bei Frankfurt/Main alle nötigen Uhren mit der gesetzlichen Zeit versorgt werden. «Unsere Experten waren vorab wieder vor Ort und haben die Programmierung gecheckt», sagte PTB-Zeitexperte Dirk Piester.

Kritiker rufen nach Abschaffung 

1980 wurde die Zeitumstellung wieder eingeführt - mit dem Ziel, das Tageslicht besser auszunutzen. Kritiker zweifeln den Energiespareffekt allerdings immer wieder an und rufen nach einer Abschaffung. Dafür bräuchte es aber eine europaweite Lösung, die nicht in Sicht ist.

Die Europäische Kommission hatte 2018 vorgeschlagen, die Zeitumstellung in der EU zu beenden, weil sich zuvor mehr als 80 Prozent der Teilnehmer einer Online-Befragung dafür ausgesprochen hatten. Von 4,6 Millionen Antworten kamen damals etwa 3 Millionen aus Deutschland.

EU-Staaten finden keine gemeinsame Position 

Nach Vorstellung der Kommission sollen die Staaten jeweils wählen können, ob sie künftig immer Winter- oder Sommerzeit haben wollen. Sie sollen sich aber absprechen, damit es keine Probleme etwa für den Binnenmarkt gibt. Die EU-Staaten können sich aber seit Jahren nicht auf eine Position einigen.

Dennoch hält die EU-Kommission weiter am Plan fest und hat eine Studie zu den Folgen einer Abschaffung beauftragt. Sie soll bis Ende des Jahres fertiggestellt werden, wie eine Sprecherin mitteilte. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?