Studie: Lieferdienst-Mitarbeiter kündigen häufiger wegen schlechter Bedingungen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Schlechte Bezahlung und Arbeitsbedingungen – Beschäftigte von Online-Lieferdiensten kündigen laut einer Studie häufiger aus diesen Gründen ihren Job als andere Hilfsarbeitskräfte. Generell ist die Fluktuation in der Branche groß, wie eine Befragung des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt.

Für die repräsentative Studie hatte das IAB 2.370 Beschäftigte bei elf App-basierten Lieferdiensten und einer Vergleichsgruppe von 1.017 Hilfsarbeitskräften unter anderem zu den Gründen befragt, wieso diese die Beschäftigung aufgenommen hatten und wie diese beendet wurde. 

Beschäftigung nur von kurzer Dauer

In den meisten Fällen dauerten die Liefer-Jobs den Fachleuten zufolge weniger als ein Jahr. 59 Prozent der Beschäftigten bei den Lieferdiensten gaben demnach an, ihren Job selbst gekündigt zu haben. Bei den Hilfsarbeitskräften waren es dagegen nur 19 Prozent. 

Lieferdienst-Beschäftigte nannten als Gründe in der Befragung eine geringe Bezahlung und unangenehme Arbeitsbedingungen mit 44 beziehungsweise 41 Prozent um ein Vielfaches häufiger als Hilfsarbeitskräfte mit 10 beziehungsweise 20 Prozent.

Hoher Leistungsdruck führt zu Kündigungen

Bei den Online-Lieferdiensten kommen laut der Studie aber auch Entlassungen häufiger vor. «Bei Online-Lieferdiensten scheint ein hoher Leistungsdruck zu herrschen, der vergleichsweise häufig zu Kündigungen führt», erläuterte Studien-Leiter Martin Friedrich. Die Leistung der Mitarbeitenden könne durch die Smartphones in Echtzeit erfasst und mittels Algorithmen kontrolliert werden.

So gaben Beschäftigte bei den Online-Lieferdiensten vergleichsweise häufig an, dass sie wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten oder Unzufriedenheit mit ihren Arbeitsleistungen gekündigt worden seien. Bei den Hilfsarbeitskräften spielten dagegen betriebliche Gründe wie Umstrukturierungen und nachlassende Arbeitsnachfrage eine wesentliche Rolle bei der Kündigung. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?