Teilzeit in Deutschland auf Rekordhoch

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Trend zur Teilzeit hält in Deutschland ungebrochen an. Immer mehr Beschäftigte arbeiten mit reduzierter Stundenzahl: 2025 erreichte die Teilzeitquote unter abhängig Beschäftigten mit 31,9 Prozent einen neuen Höchststand, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Damit arbeitete fast jede dritte beschäftigte Person in Teilzeit. 

Die Teilzeitbeschäftigten arbeiteten dabei durchschnittlich länger als noch vor zehn Jahren. 2025 waren es durchschnittlich 21,3 Stunden pro Woche und damit zwei Stunden mehr als noch 2015. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Arbeitszeit leicht um 0,1 Stunden an. Die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten blieb dagegen mit durchschnittlich 39,9 Wochenstunden im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Damit arbeiteten sie jedoch etwas weniger als noch vor zehn Jahren, als die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei 40,5 Stunden lag. 

Teilzeit bleibt Generationen- und Geschlechterfrage 

Besonders häufig sind Frauen in Teilzeit tätig: Mehr als jede zweite Frau (50,6 Prozent) arbeitete 2025 in Teilzeit. Bei Männern war es dagegen nur etwa jeder Siebte (14,3 Prozent). Zwar bleibt der Unterschied groß, allerdings ist die Teilzeitquote bei Männern in den vergangenen Jahren stärker gestiegen als bei Frauen. Im Jahr 2015 waren es noch 10,6 Prozent der Männer und 48 Prozent der Frauen. Unter erwerbstätigen Müttern mit Kindern unter 18 Jahren lag die Teilzeitquote bei 66,4 Prozent. Bei Vätern waren es lediglich 8,6 Prozent. 

Auch mit zunehmendem Alter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigt die Teilzeitquote deutlich an. Während unter den 55-Jährigen knapp ein Drittel in Teilzeit arbeitete, war es bei den noch erwerbstätigen 65-Jährigen bereits mehr als die Hälfte. Unter 70-Jährigen lag der Anteil sogar bei gut 90 Prozent. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?