Umsatz in Hotellerie und Gastronomie im Juni 2020 um 63,6 Prozent gestiegen

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Die Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen zeigten im Juni 2020 deutliche Auswirkungen auf das Gastgewerbe in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg der Umsatz im Gastgewerbe im Juni 2020 nach Kalender- und Saisonbereinigung real (preisbereinigt) um 63,6 Prozent und nominal (nicht preisbereinigt) um 63,5 Prozent gegenüber Mai 2020. Im Vergleich zum Februar 2020, dem Monat vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland, war der Umsatz real um 42,2 Prozent und nominal um 42,1 Prozent niedriger.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat war der Gastgewerbeumsatz im Juni 2020 real um 42,2 Prozent und nominal um 41,4 Prozent geringer. Die Hotels und sonstigen Beherbergungsunternehmen erzielten im Vergleich zum Juni 2019 real 52,1 Prozent niedrigere Umsätze. In der Gastronomie fiel der Umsatz gegenüber Juni 2019 real um 36,3 Prozent. Innerhalb der Gastronomie lag der reale Umsatz der Caterer im Juni 2020 um 43,1 Prozent unter dem Wert des Vorjahresmonats.

„Der Shutdown ab März hat riesige Löcher in die Bilanzen der Hotels und Restaurants gerissen“, sagt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), und betont: „Auch wenn die Zuwächse im Juni gegenüber Mai von real 63,6 Prozent (nominal 63,5 Prozent) erfreulich sind, dürfen sie nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir von Normalumsätzen noch weit entfernt sind.“ 

„Hinter den Zahlen verbergen sich vielfältige Einzelschicksale“, macht Zöllick deutlich. „Stadt- und Tagungshotels, kleine Restaurants und Bars sowie Eventcaterer, die mehr als 80 Prozent Umsatzverluste aufgrund fehlender Großveranstaltungen registrieren, stehen mit dem Rücken zur Wand.“ Katastrophal sei auch die Stimmung bei den Discotheken und Clubs, für die es immer noch keine Öffnungsperspektive gebe.

„Die Krise ist längst nicht vorbei“, sagt Zöllick und fordert weitere Unterstützung durch die Politik. „Jetzt kommt es darauf an, dass weitere wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen werden, um den Betrieben eine Überlebenschance zu geben.“ Dazu gehörten unter anderem die Verlängerung der Überbrückungshilfen, die dringend notwendige Änderung im Miet- und Pachtrecht, die Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelung sowie die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung.


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