Umwidmung: Wenn private Gegenstände beruflich genutzt werden

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Schreibtisch, Drucker und Co.: Wer häufig von zu Hause aus arbeitet, kann die Büroausstattung steuerlich geltend machen. Die Kosten für Arbeitsmittel gehören in die Anlage N zu den Werbungskosten. Liegt der Aufwand unter 800 Euro (Geringwertige Wirtschaftsgüter), kann er sofort abgeschrieben werden. Werden die Arbeitsmittel zum Teil auch privat genutzt, dürfen die Kosten nur anteilig abgesetzt werden. Was aber ist mit Arbeitsmitteln, die bei der ersten beruflichen Nutzung schon eine Weile vorhanden waren?

Auch solche Arbeitsmitteln können ab dem ersten Nutzungsjahr noch einen Steuervorteil bringen, erklärt der Bund der Steuerzahler. Umwidmung ist das Stichwort. Zwar können die Anschaffungskosten dann nicht mehr komplett abgesetzt werden, der Restwert allerdings schon. 

Beispiel zur Restwert-Berechnung nach Umwidmung

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat sich am 31. Dezember 2020 einen Schreibtisch zum Preis von 780 Euro brutto gekauft. Erst ab dem 1. Januar 2024 nutzt er diesen beruflich. Laut Afa-Tabelle der Finanzverwaltung haben Schreibtische eine Nutzungsdauer von 13 Jahren, die jährliche Abschreibung liegt also bei 60 Euro. Um den Restwert zu erhalten, müssen die Anschaffungskosten jetzt um die jährliche Abschreibung für die Jahre 2021, 2022 und 2023 minimiert werden - bleiben 600 Euro übrig.

Wird der Schreibtisch zu mehr als 90 Prozent beruflich genutzt, kann dieser Restwert im Jahr 2024 sofort voll steuerlich geltend gemacht werden, weil er unterhalb der 800-Euro-Grenze liegt. Wird er nur zu 50 Prozent beruflich genutzt, können nur 300 Euro als Werbungskosten angesetzt werden.

Ausnahme für Hardware und Software

Hätte der Schreibtisch 1.300 Euro brutto gekostet, würde sich der Restbetrag im Jahr 2024 auf 1.000 Euro belaufen. Dieser Betrag würde die Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter übersteigen und könnte daher nicht mit einem Mal abgesetzt werden. Stattdessen müsste der Abschreibungsbetrag von 100 Euro Jahr für Jahr entsprechend seines Nutzungsanteils geltend gemacht werden.

Achtung: Eine Ausnahme gilt für Computerhardware und -software. Die Kosten solcher Anschaffungen können bei entsprechender betrieblicher Nutzung auch dann noch sofort voll abgesetzt werden, wenn sie mehr als 800 Euro gekostet haben. Die Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter gilt hier nicht mehr. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe hat Anfang 2026 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Gleichzeitig bleiben offene Stellen deutlich unter den Werten von 2019, während sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich entwickelt.

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.