Unternehmensverkauf: Was ein Betriebsübergang für Arbeitnehmer bedeutet

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wird ein Betrieb verkauft, muss der neue Inhaber die bestehenden Arbeitsverhältnisse unverändert fortführen. Darauf weist Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes, in der Zeitschrift «AK-Konkret» (Ausgabe 2/23) hin.

Laut Paragraf 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches trete er in die Rechte und Pflichten des bisherigen Inhabers ein. Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge können in diesem Fall nicht vor Ablauf eines Jahres geändert werden.

Kein neuer Arbeitsvertrag notwendig

Beschäftigte müssen zudem schriftlich über den Zeitpunkt des Betriebsübergangs informiert werden, über den Grund dafür, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen und alle Maßnahmen, die die Beschäftigten betreffen - also etwa auch über betriebsbedingte Kündigungen, die der Käufer beabsichtigt. Anschließend haben sie einen Monat Zeit, dem Betriebsübergang schriftlich zu widersprechen.

Tun sie das, geht das Arbeitsverhältnis nicht auf den neuen Betriebsinhaber über, sondern besteht mit dem bisherigen Inhaber weiter. In der Praxis heißt das aber auch: Hat dieser keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr für den Mitarbeiter, dann wird er in der Regel das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt kündigen, so Marx in dem AK-Konkret-Beitrag. Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist hingegen unwirksam.

Widersprechen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Betriebsübergang nicht, wird ihr Arbeitsverhältnis mit dem neuen Inhaber fortgesetzt, der bestehende Arbeitsvertrag inklusive der Beschäftigungszeiten gilt unverändert fort. Sie müssen also keinen neuen Vertrag mit gegebenenfalls schlechteren Bedingungen unterschreiben. Einvernehmliche Änderungen von Arbeitsverträgen sind aber jederzeit möglich. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spitze Bemerkungen, abfällige Äußerungen oder sogar gezieltes Ausschließen von gemeinsamen Terminen: Mobbing am Arbeitsplatz kann sehr belastend sein. Wann müssen Vorgesetzte eingreifen?

Manchmal verlaufen Gespräche mit Kollegen oder Vorgesetzten kompliziert, obwohl es um scheinbar einfache Sachen geht - etwa um Terminplanungen oder darum, Aufgaben zu verteilen. Tipps für Führungskräfte und Arbeitnehmer, damit die Kommunikation besser läuft.

Krise im Weinland Frankreich: Trotz guter Ernte geht der Absatz im In- und Ausland zurück. Die Lust auf Wein in Frankreich sinkt. Da sorgt eine Supermarktkette mit einem Angebot für Wirbel.

Manche treibt Nichtstun in den Wahnsinn. Anderen hingegen macht es gar nichts aus, wenn sie im Job über längere Zeit keine Aufgaben haben. Aber sollte die Chefin oder der Chef davon wissen?

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im März im Vergleich zum Vormonat zurückgegangen - und zwar um 45.000 auf 2,769 Millionen. Im Vergleich zum März des Vorjahres gab es allerdings 176.000 mehr Arbeitslose.

Der Wechselwille auf dem Arbeitsmarkt ist Umfragen zufolge groß. Die Kündigung tatsächlich beim Arbeitgeber einzureichen, kostet viele dennoch Überwindung. So gehen Sie rechtssicher vor.

Auf Tiktok trenden seit geraumer Zeit Videos, in denen die Generation Z Aufzeichnungen ihrer Kündigungsgespräche teilt. Auch wenn die Absicht dahinter wertvoll sein mag, ist das eine schlechte Idee.

Versendet ein Arbeitgeber persönliche Daten unverschlüsselt per Mail, verstößt er gegen Datenschutzrecht. Betroffene Arbeitnehmer haben aber nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz. Warum?

Weniger als die Hälfte der Deutschen ist noch kirchlich gebunden. Dennoch gelten an Karfreitag einige christlich geprägte Verbote - je nach Bundesland unterschiedlich streng. Wie sehen die Regeln aus?

Wie lebte das Tier, bevor es auf den Teller kam? Viehhaltung sollte nach Ansicht von Verbraucher- und Tierschützern transparenter werden. Wie das aussehen und welche Rolle Technik dabei spielen könnte.