Urteil: Krankschreibung nach Kündigung kann Gehalt kosten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer kündigt und sich während der gesamten Kündigungsfrist krankschreiben lässt, muss damit rechnen, dass er keine Entgeltfortzahlung erhält. Dafür muss der Arbeitgeber allerdings Tatsachen vorbringen, die beweisen, dass Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers berechtigt sind. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor (AZ: 2 Sa 203/22).

Im konkreten Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist, kündigte eine Frau ihr Arbeitsverhältnis - und bat direkt im Kündigungsschreiben um die Zusendung einer Kündigungsbestätigung und der Arbeitspapiere an ihre Wohnanschrift. Ab dem Tag, auf den das Kündigungsschreiben datiert war, erschien sie nicht mehr zur Arbeit und reichte bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses durchgehend Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein. Der Arbeitgeber zahlte daraufhin keine Entgeltfortzahlung.

Während die Zahlungsklage der Frau vor dem Arbeitsgericht Lübeck (Az.: 5 Ca 973/22) noch Erfolg hatte, sah das vor dem in zweiter Instanz mit dem Fall befassten Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein anders aus. Dieses wies die Zahlungsklage ab.

In seiner Entscheidung verwies das Gericht zunächst auf den hohen Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Dieser kann aber nicht nur dann erschüttert werden, wenn sich ein Arbeitnehmer in Zusammenhang mit seiner Kündigung einmal zeitlich passgenau bis zum Ablauf der Kündigungsfrist krankschreiben lässt. Bei einer Gesamtbetrachtung ist er auch dann erschüttert, wenn die Krankschreibung mit mehreren Bescheinigungen genau auf den Entgeltfortzahlungszeitraum passt, und sich aus dem Kündigungsschreiben ergibt, dass der Verfasser von vornherein nicht mehr mit seiner Anwesenheit rechnet.

Gelingt es dem Arbeitgeber den Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern, ist es dann Sache des Arbeitnehmers, konkrete Tatsachen darzulegen und zu beweisen, die den Schluss auf eine Erkrankung zulassen.

Im konkreten Fall konnte die Klägerin das Gericht allerdings nicht von ihrer Arbeitsunfähigkeit überzeugen. Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat sie demnach nicht.

Die Revision ist nicht zugelassen worden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Es wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az.: 5 AZN 389/23). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bei den Firmenpleiten in Deutschland zeichnet sich aktuell keine Entspannung ab: Neue Höchstwerte gab es im April in den Bereichen Hotel und Gastronomie sowie Grundstücks- und Wohnungswesen.

Nur noch dies und das erledigen, immer ansprechbar sein und dann auch noch Meetings: Viele Menschen leiden unter zermürbendem Stress im Job. Leider lässt sich der nicht immer vermeiden. Aber: Mit ein paar einfachen Strategien lässt er sich besser managen.

Meta nutzt öffentliche Beiträge auf Facebook und Instagram, um seine KI zu schulen. Was Sie verhindern können, was dabei wichtig ist - und wie es mit WhatsApp aussieht.

Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag – im Mai stehen einige Feiertage an. Doch gerade bei Minijobbern, die nicht an jedem Tag der Woche arbeiten, kann das Fragen zu den Themen Gehalt und Arbeitszeiten aufwerfen. Was gilt?

Eine Umfrage unter Personalentscheidern zeigt, dass viele Unternehmen weiterhin auf Anwesenheitspflichten setzen. Gleichzeitig nennen Befragte konkrete Faktoren, die die freiwillige Rückkehr ins Büro beeinflussen.

Die Arbeitskosten im Gastgewerbe in Deutschland sind bis zum Jahr 2025 auf 27,40 Euro je Arbeitsstunde gestiegen. Das geht aus einer Mitteilung des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor. Im Jahr 2020 hatten die Kosten noch bei 20,90 Euro gelegen. Daraus ergibt sich ein Anstieg um 31,1 Prozent innerhalb von fünf Jahren.

Wegen der weltweiten Krisen wollen die Unternehmen in Deutschland nach Angaben des Ifo-Instituts mehr Stellen abbauen. Das entsprechende Beschäftigungsbarometer sank im März um mehr als zwei Punkte auf den niedrigsten Wert seit fast sechs Jahren.

Deutschland zählt zu den Ländern mit den höchsten Arbeitskosten in der EU. Im vergangenen Jahr verteuerte sich die Arbeitsstunde weiter. Wie steht Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarn da?

Bungalow oder Einfamilienhaus mit Obergeschoss? Diese Grundsatzentscheidung prägt Raumaufteilung, Grundstücksnutzung und Wohnkomfort über Jahre. Beide Bauformen haben klare Vorteile – doch sie unterscheiden sich stark in Platzbedarf und Alltagstauglichkeit. Dieser Ratgeber zeigt, welche Lösung zu welcher Lebensphase passt und hilft, 2026 die richtige Wahl zu treffen.

Eine aktuelle Studie zur Außengastronomie zeigt, dass Kartenzahlung von Gästen überwiegend positiv bewertet wird. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, haben 79 Prozent der Befragten bereits einen Besuch in einem saisonalen Gastronomiebetrieb eingeplant, während 77 Prozent die Möglichkeit zur Kartenzahlung grundsätzlich begrüßen.