Urteil: Unternehmensziele setzen Prämien nicht außer Kraft

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Boni, Prämien, Sonderzahlungen: Sieht ein Arbeitsvertrag eine variable Vergütung vor, muss diese an individuelle Ziele geknüpft sein. Erreicht diese die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer, gibt's die vereinbarten Extras.

Die Zahlung von individuellen Prämien kann der Arbeitgeber nicht einfach verweigern, nur weil er in unruhiges Fahrwasser geraten ist. Auf eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Verden (AZ: 2 Ca 100/22) weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die für das Jahr 2021 keine jährliche Zielprämie von 20 000 Euro erhalten hatte. In den Vorjahren war diese gezahlt worden. Zur Begründung führte der beklagte Arbeitgeber an, im Jahr 2020 in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten zu sein.

Prämie als Schadensersatz

Er schrieb alle Mitarbeitenden mit einer Prämienvereinbarung an, der nicht individuelle, sondern ausschließlich «unternehmerische Ziele» zugrunde lagen. Die Arbeitnehmerin verlangte vor Gericht als Schadenersatz jedoch ihre jährliche individuelle Prämie.

Sie bekam recht. Das Gericht entschied, die Arbeitnehmerin sei nicht verpflichtet gewesen, dem Vorschlag des Arbeitgebers zuzustimmen. Da dieser gegen seine arbeitsvertragliche Pflicht verstoßen habe, Ziele mit der Klägerin zu vereinbaren, stehe der Frau die Prämie als Schadensersatz zu.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?