Wann gibt's Urlaubsgeld? Und für wen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Einen allgemeinen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es in Deutschland nicht. Darauf macht Volker Görzel vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) aufmerksam. Urlaubsgeld sei eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die er zusätzlich zum regulären Gehalt zahlt, um einen Urlaub zu ermöglichen. 

Vertragliche Vereinbarungen und betriebliche Übung

Die Sonderzahlung landet meist im Juni oder Juli auf dem Konto von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Anspruch auf die Zahlung haben Beschäftigte nur dann, wenn es entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag gibt. Außerdem gibt es den Sonderfall der sogenannten betrieblichen Übung. Dafür müsse das Urlaubsgeld aber mindestens über drei Jahre lang wiederholt und vorbehaltlos gezahlt worden sein, so Görzel.

Und bekommen alle Beschäftigte eines Unternehmens Urlaubsgeld? Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz dürfe der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund nicht vom Urlaubsgeld ausnehmen und somit schlechter stellen, so Görzel. 

Ein sachlicher Grund kann zum Beispiel sein, dass das Arbeitsverhältnis - etwa während der Elternzeit - ruht. Es kommt aber immer auf die jeweiligen Vereinbarungen im Einzelfall an, ob ein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht oder nicht. 

Kündigung und Krankheit: Kürzung beim Urlaubsgeld möglich

Auch die Höhe des Urlaubsgelds kann dem Fachanwalt zufolge je nach Absprache variieren. «Konkret muss das Urlaubsgeld anhand der zugrundeliegenden Vereinbarung berechnet werden.» Beispiel: Eine tarifliche Vereinbarung sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für jeden tariflichen Urlaubstag ein zusätzliches Urlaubsgeld bekommen. Beschäftigte, die etwa in Teilzeit arbeiten, haben dann nur einen Anspruch auf reduziertes Urlaubsgeld - gemäß dem jeweiligen Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit. 

«Auch bei einer Kündigung oder bei Krankheit, kann das Urlaubsgeld dann unter Umständen gekürzt werden», so Görzel. 

Wichtig: Das Urlaubsgeld ist etwas anderes als das Urlaubsentgelt. Urlaubsentgelt meint, dass Beschäftigte auch während ihres Urlaubs weiter ihr Gehalt bekommen. Dieser Anspruch ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt kleine Betriebe mit dem Kompetenzzentrenmodell und digitalen Werkzeugen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.

Die Bilanz für Bayerns Gastgewerbe im Jahr 2025 fällt ernüchternd aus: Während die Preise die nominalen Umsätze stützen, sinken die realen Erlöse und die Beschäftigtenzahlen in der gesamten Branche. Nur wenige Sparten wie Campingplätze verzeichnen noch ein echtes Wachstum.

Die deutsche Tourismusbranche vermeldet für das Jahr 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 497,5 Millionen Gästen. Während die Hotellerie leichte Einbußen verzeichnete, boomte insbesondere das Camping-Segment.

Die Vergütungen für angehende Fachkräfte im Gastgewerbe steigen: Mit durchschnittlich 1.229 Euro liegen die dreijährigen Ausbildungsberufe der Branche über dem Gesamtschnitt aller dualen Berufe von 1.209 Euro. Eine Auswertung des DEHOGA beleuchtet zudem die Unterschiede zwischen Handwerk, öffentlichem Dienst und tarifgebundenen Betrieben.