Wann sind Reisekosten zu Weiterbildungen absetzbar?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Für das Finanzamt ist entscheidend, ob Arbeitnehmer während einer Weiterbildung arbeiten oder nicht. Denn die Hin- und Rückfahrt steuerlich geltend machen, können Arbeitnehmer nur im ersten Fall.

Findet die Weiterbildung im bezahlten oder unbezahlten Urlaub statt und erfolgt nicht nach Anordnung des Arbeitgebers, gilt der Ort der Weiterbildung als erste Tätigkeitsstätte. Die Fahrtkosten sind dann nur als Entfernungspauschale abzusetzen (ein Weg) und nicht als Reisekosten (beide Wege). Das entschied das Finanzgericht Niedersachsen in einem Urteil (Az.: 4 K 20/23), auf das der Bund der Steuerzahler hinweist.

Keine Aufforderung des Arbeitgebers

In dem konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer Fortbildungskurse für seine Meisterausbildung besucht. Der Arbeitnehmer nahm hierfür bezahlten oder unbezahlten Urlaub. Das Arbeitsverhältnis bestand weiter. Obwohl der Arbeitgeber Zuschüsse zur der freiwilligen Weiterbildung gab, kann der Kläger die tatsächlichen Ausgaben nicht als Reisekosten in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Der Grund: Die Weiterbildung fand nicht neben oder während einer ausgeübten Tätigkeit statt. Der Arbeitgeber hatte den Arbeitnehmer nicht explizit dazu aufgefordert, die Weiterbildung zu besuchen. Es handelte sich damit um eine freiwillige Vollzeitausbildung außerhalb des Dienstverhältnisses.

«Hätte der Arbeitgeber die Weiterbildung angeordnet, hätte eine Auswärtstätigkeit vorgelegen», erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Reisekosten könnten dann steuerlich berücksichtigt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der reale Umsatz im deutschen Gastgewerbe blieb im Februar 2026 gegenüber dem Vormonat unverändert, während er im Vorjahresvergleich preisbereinigt deutlich sank. Besonders die Gastronomie verzeichnete im Vergleich zum Februar 2025 spürbare reale Einbußen.

Die Umsätze im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe liegen 2025 weiterhin unter dem Niveau von 2016. Das zeigen vorläufige Zahlen des Landesamts IT.NRW.

Auch im Schreiben wächst die Nachfrage nach intensiveren, persönlich ausgerichteten Formaten, fernab vom Alltag. Die Autorin Sylvia Deloy veranstaltet gemeinsam mit der Coachin Anja Eigen das Schreibretreat „Zeit für Geschichten“. Es findet vom 7. bis 10. Juni 2026 im Wellnesshotel Bayerwaldhof im Bayerischen Wald statt.

Im Jahr 2025 haben in Deutschland rund 461.800 Personen eine duale Berufsausbildung aufgenommen. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, entspricht dies einem Rückgang von 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Steigende Lebenshaltungskosten sind laut einer aktuellen Umfrage die größte finanzielle Sorge in der deutschen Bevölkerung. Auffällig: Besorgter als Niedrigverdiener sind demnach diejenigen mit mittleren oder hohen Einkommen.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Januar 2026 laut Destatis gestiegen. Besonders häufig betroffen war das Gastgewerbe, während die Forderungssummen deutlich zurückgingen.

Mitarbeitende, die zur Zigarette greifen, kosten Arbeitgeber bares Geld. Die durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit summiert sich im Jahr schnell auf mehrere Arbeitstage pro Person. Hinzu kommen häufigere gesundheitsbedingte Ausfälle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Angestellte bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen.

Wie lang erhalten Beschäftigte bei Krankheit weiter Lohn? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Was die aktuellen Regeln besagen und was bei mehreren Krankheiten gilt. Ein Überblick.

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.