Was wird jetzt aus dem Osterurlaub?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Viele Urlauber dürften bis zuletzt die Hoffnung gehabt haben, in den Osterferien verreisen zu können. Doch durch die dramatische Verschärfung der Coronakrise kommen praktische alle Reisepläne zum Erliegen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:  

Kann ich überhaupt noch verreisen?

Dutzende Länder weltweit lassen vorerst keine Deutschen mehr einreisen. Auch die meisten Nachbarländer haben ihre Grenzen für Ausländer geschlossen. Reiseveranstalter wie Tui und FTI haben ihren Reisebetrieb im März weitgehend eingestellt. Die Airlines haben ihre Flugpläne drastisch zusammengestrichen. 

Inwieweit Veranstalterreisen in den Osterferien stattfinden könnten, lasse sich derzeit nicht verlässlich beantworten, sagt eine Sprecherin des Deutschen Reiseverbands (DRV). Eine generelle Absage aller Veranstalterreisen über Ostern gebe es aktuell nicht. Die Situation entwickele sich aber dynamisch. Änderten sich die Gegebenheiten, würde auch Entscheidungen neu gefällt.

Die Bundesregierung rät derzeit von allen nicht notwendigen Reisen ins Ausland ab. Mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern ist zu rechnen, wie es beim Auswärtigen Amtes (AA) heißt. «Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.» Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgten teils ohne Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung.

«Überprüfen Sie kritisch, ob Ihre geplante Reise ins Ausland derzeit wirklich notwendig ist oder nicht verschoben werden kann», rät das Auswärtige Amt. 

Ist Urlaub in der Heimat noch eine Option?

Auch innerhalb Deutschlands ist der Reiseverkehr zunehmend eingeschränkt. Die Inseln der Nord- und Ostsee wurden für Touristen gesperrt. Bayern hat den Katastrophenfall ausgerufen.

Sollte ich überhaupt noch versuchen zu verreisen?

Nach Ansicht von Gesundheitsexperten kommt es derzeit vor allem darauf an, Sozialkontakte möglichst zu vermeiden. Nur so lässt sich die weitere Ausbreitung des Coronavirus noch eindämmen. Es ist gut möglich, dass dies auch mit Blick auf Ostern noch gelten wird.

Tui zum Beispiel will mit der vorübergehenden Aussetzung von Reisen nach eigener Aussage «einen Beitrag zu den weltweiten Bemühungen der Regierungen leisten, die Auswirkungen der Verbreitung des COVID-19 abzuschwächen», wie es in einer Mitteilung heißt. 

Bekomme ich das Geld für meinen Osterurlaub zurück?

Pauschalurlauber bekommen das angezahlte Geld zurück, wenn der Veranstalter die Reise absagt. Ein zusätzlicher Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden steht Reisenden nicht zu. Auch wenn eine Fluggesellschaft einen Flug ersatzlos streicht, muss sie den Ticketpreis erstatten. Zudem bieten die Airlines derzeit großzügige Kulanzregelungen für Umbuchungen auf einen späteren Termin.

Bei individuellen Buchungen von Hotels oder Ferienwohnungen im Ausland gilt: «Kann ich das Ziel überhaupt nicht erreichen, bekomme ich das Geld zurück», erklärt die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi in Berlin. Hier könne es jedoch manchmal zu Streitigkeiten kommen: «Urlauber müssen sich darauf einstellen, dass der Eigentümer nicht immer sofort das Geld zurückzahlt.» Viele Anbieter zeigen sich allerdings kulant: So bietet etwa Airbnb weltweit kostenlose Stornierung für alle Aufenthalte, die spätestens am 14. April beginnen sollten. 

Wie sieht es mit Hotelbuchungen in Deutschland aus?

«Es handelt sich um einen Mietvertrag. Solange das Hotel offen ist, muss ich bezahlen – auch wenn ich nicht anreise», sagt Fischer-Volk. Eine Ausnahme bestehe, wenn vor Ort Quarantäne herrsche. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga bestätigt, maßgeblich seien die AGB des Hotels, solange das Zielgebiet nicht unter Quarantäne stehe. Reisewarnungen für Teile Deutschlands gibt es bisher nicht.

«Wenn ich bezahlen muss, aber nicht anreisen will, dann würde ich versuchen, eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder einen Gutschein auszuhandeln», rät die Juristin. «Ein Gutschein ist besser, weil man sich dann nicht schon wieder auf einen festen Termin festlegen muss.» Aber: «Wenn das Hotel irgendwann in finanzielle Schwierigkeiten käme, geht der Gutschein in der Insolvenzmasse auf. Das Geld ist dann zumeist weg.»

Insgesamt sollten sich Urlauber klarmachen, dass die Situation absolut außergewöhnlich ist: «In diesen Zeiten, wo alle von der Coronakrise betroffen sind, sollte man keine unrealistischen Vorstellungen haben, was die Durchsetzung von Reiserechten betrifft», sagt Fischer-Volk. «Alle Seiten müssen mit Verlusten rechnen. Kaum jemand wird von Einbußen verschont bleiben.» ​

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Gastgewerbe verzeichnete im August 2026 laut DATEV ein Umsatzplus von 10,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch die Löhne stiegen in der Branche.

Viele Bewerber wünschen sich individuelle und zeitnahe Absagen, erleben einer Umfrage zufolge jedoch häufig Standardformulierungen, lange Wartezeiten oder ausbleibende Rückmeldungen. Eine schlechte Absage habe bei 65,0 Prozent zur Folge, dass sie sich nicht erneut bei dem betreffenden Arbeitgeber bewerben würden.

Vor dem Start des Oktoberfests zeigt eine Analyse von Visa, wie stark die Wiesn die Wirtschaft bewegt. Während der Festwochen 2025 stiegen die Ausgaben in München um 30 Prozent gegenüber gewöhnlichen Sommertagen. An Spitzentagen erreichte das Plus fast 70 Prozent.

Wenn es um einen Kunden-, Messe- oder Fortbildungsbesuch, dann brauchen Arbeitnehmer eine Möglichkeit, dort hinzukommen. Doch was, wenn der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu beschwerlich oder nicht machbar ist? Darf der Chef dann verlangen, dass Angestellte ihr eigenes, privates Auto verwenden?

Die Mehrheit der Erwerbstätigen ist laut einer Umfrage bereit, mehr zu arbeiten - sofern die Rahmenbedingungen dafür stimmen. Zugleich empfindet jeder Zweite die politische Debatte um längere Arbeitszeit als demotivierend.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2026 um 6,7 Prozent gestiegen. Das Gastgewerbe weist mit 59,6 Fällen je 10.000 Unternehmen eine der höchsten Insolvenzhäufigkeiten auf.

Eine Studie von HolidayCheck zeigt, dass fast ein Drittel der Online-Bewerter bereits den Verlust eigener Rezensionen erlebt hat. Die negativen Erfahrungen hinterlassen spürbare Spuren bei den Verbrauchern.

Überregulierung und Bürokratie belasten nach Einschätzung von Steuerberatern den Mittelstand in Deutschland weiterhin am stärksten. Nach aktuellen Daten des DATEV-Seismografen sehen 83 Prozent der Befragten ihre Mandanten von diesen Hürden betroffen.

Die Sachbezugswerte für Verpflegung sollen 2027 steigen. Für Mittag- und Abendessen sind 4,70 Euro vorgesehen, wodurch unter den steuerrechtlichen Voraussetzungen Essenszuschüsse von bis zu 7,80 Euro möglich werden.

Tageskarte erreicht jeden Tag Menschen, die Hotels und Restaurants führen, ausstatten, beliefern und weiterentwickeln.

Wenn Sie dieser Branche etwas zu sagen – oder zu verkaufen – haben, bringen wir Sie zusammen.