Weniger Gäste und deutliche Umsatzeinbußen in der Schweiz durch Corona

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Die Corona-Maßnahmen belasten auch die gastgewerblichen Betriebe in der Schweiz ungebrochen. Fast 70 Prozent arbeiten zurzeit defizitär. Im Gastgewerbe lag der Umsatz 2021 rund 40 Prozent tiefer als in den Jahren vor Corona.

Mit der Einführung der Zertifikatspflicht hat sich die Lage für viele erst recht verschärft. Die Branche braucht dringend weitere finanzielle Entschädigungen. Erfreut ist GastroSuisse deshalb, dass der Bundesrat möglichst rasch und national einheitliche Lösungen will.

"Die wirtschaftliche Lage im Gastgewerbe ist weiterhin ernst", sagt Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse. Wegen den anhaltenden Corona-Maßnahmen arbeiten inzwischen fast 70 Prozent der gastgewerblichen Betriebe defizitär. Auch den Mitarbeitenden macht die Situation je länger desto mehr zu schaffen. Dies ergab eine Befragung bei knapp 1900 Mitgliedern des Branchenverbandes, die in der ersten Januarwoche durchgeführt wurde (Tageskarte berichtete).

Stark zugespitzt hat sich die Lage, nachdem im September 2021 die Zertifikatspflicht eingeführt wurde. Und seit der 2G-Regelung, die im Dezember verordnet wurde, haben vier von fünf Betriebe deutlich weniger Gäste. "Bei vielen Mitgliedern ist der Umsatz denn auch deutlich zurückgegangen", sagt Platzer. Besonders das Feiertagsgeschäft ging den Bach hinunter. Die gastgewerblichen Betriebe machten nur 53 Prozent Umsatz gegenüber einem üblichen Geschäftsjahr.

Gesamt liegen die Umsätze im 2021 rund 40 Prozent tiefer als in den Jahren vor der Pandemie. "Das hat vielen Betrieben stark zugesetzt", so Platzer. Deshalb waren die verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes wie die Härtefallgelder unabdingbar. Doch diese Entschädigungen waren nicht für die Umsatzverluste ab dem dritten Quartal 2021 vorgesehen. Gut die Hälfte der Betriebe fanden die Entschädigungen bis Juni 2021 ausreichend, aber ab Juli 2021 geben fast 80 Prozent an, ungenügend entschädigt worden zu sein.

GastroSuisse begrüßt daher, dass das Härtefallprogramm wieder hochgefahren werden soll und der Bund jetzt versucht, die betroffenen Branchen möglichst rasch und national einheitlich zu entschädigen. Wichtig ist aber, dass die ungedeckten Kosten nicht nur in diesem Jahr, sondern auch rückwirkend bis zum September 2021 entschädigt werden. Entscheidend wird auch die Umsetzung sein. "Es braucht eine praxistaugliche Lösung", sagt Platzer.

Es bleibt ferner zu hoffen, dass der Bundesrat keine weiteren Verschärfungen beschließt. Vier von fünf gastgewerbliche Betriebe gehen nämlich davon aus, dass eine Einführung von z. B. 2G+ weitere erhebliche Auswirkungen hätte und einer Branchenschließung gleichkommt. Bei einer Teilschließung sehen sich viele Betriebe zudem erst recht in ihrer Existenz bedroht.


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