Wer spontan verreist, darf fristlos rausfliegen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine Junior-Managerin eines Düsseldorfer Unternehmens sollte eigentlich bis 10 Uhr am Montag am Schreibtisch sitzen. Stattdessen schickte sie eine E-Mail mit dem Betreff „Spontan-Urlaub“ an ihren Vorgesetzten. Darin teilte sie laut Gericht mit, dass sie wegen ihrer bestandenen Prüfung im berufsbegleitenden Studium von ihrem Vater mit einem Aufenthalt auf Mallorca überrascht worden sei. Und in der Euphorie und Eile hätte sie keine Möglichkeit gehabt, ihre Abwesenheit an ihrem Rechner zu vermerken.

Noch am gleichen Tag antwortete ihr Vorgesetzter, dass ihre Anwesenheit jedoch aus betrieblichen Gründen erforderlich sei. Sie könne stattdessen den kommenden Freitag sowie Montag und Dienstag frei nehmen. Das reichte der Mitarbeiterin jedoch nicht, schließlich befand sie sich bereits auf Mallorca. Daher bestünde auch keine Möglichkeit, ins Büro zu kommen, so ihre Antwort. Da sie auch am folgenden Montag nicht zur Arbeit erschien, kündigte ihr das Unternehmen. 

Gegen den Rauswurf zog die Controllerin vor Gericht – und verlor nun auch in der zweiten Instanz. Die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub sei ein Kündigungsgrund, der an sich sogar eine fristlose Kündigung rechtfertige, erklärte das Gericht. Da sie zu erkennen gegeben habe, dass sie an ihrem Urlaub festhalte und nicht zur Arbeit kommen werde, habe sie die falschen Prioritäten gesetzt und ihre vertragliche Pflicht zur Arbeit verletzt. Am Ende hatte die ehemalige Mitarbeiterin sogar noch Glück: Beide Parteien einigten sich auf eine fristgerechte Kündigung und 4.000 Euro Abfindung. 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?