Wer sich sein Bier- oder Cola-Glas im Restaurant oder Biergarten ganz genau anschaut, wird feststellen: Dort ist ein kleiner Füllstrich zu sehen. Der ist «kein Deko-Element, sondern gesetzliche Pflicht», wie Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern sagt.
Zumindest bei bestimmten Getränken: So müssen in der Gastronomie Wasser, Saft, Softgetränke, Bier und Wein in Gläsern mit Füllstrich ausgeschenkt werden - und zwar bis zu dieser Markierung. «Das bedeutet für uns Verbraucherinnen und Verbraucher eine Garantie, dass wir wirklich die Menge bekommen, die wir auch bezahlt haben», so Ernährungsexpertin Krehl.
Tricksereien sind nicht erlaubt
Tricksereien sind dabei nicht erlaubt: Eiswürfel zählen nicht zur Getränkemenge, Zitronenscheiben und Schaum ebenso wenig, heißt es von der Verbraucherzentrale. Entscheidend ist, dass so viel Flüssigkeit im Glas ist, dass der Füllstrich erreicht wird.
Geregelt ist übrigens auch, wie diese Markierung auszusehen hat: Laut einem Informationsblatt der Eichaufsichtsbehörden muss der Füllstrich mindestens 10 Millimeter lang sein. Und: Bei schäumenden Getränken wie Bier muss er mindestens 20 Millimeter vom oberen Rand des Glases entfernt sein, damit es auch bis zur Markierung befüllt werden kann.