Der Chef des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Thüringen, Dirk Ellinger, hält Anzahlungen oder eine verrechenbare Gebühr bei der Reservierung von Plätzen in Gaststätten und Restaurants für legitim. «Wenn vorbestellte Plätze oder Tische leer und der Wirt auf seinen Kosten vielleicht für eine aufwendige Bestellung sitzen bleibt, ist das nicht in Ordnung», sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.
Letztlich liege die Entscheidung, Anzahlungen von Gästen zu verlangen, bei jedem einzelnen Gastronomen. Der Trend, den es schon länger bundesweit vor allem in größeren Städten und der gehobenen Gastronomie gibt, werde in Thüringen verstärkt diskutiert.
Anzahlung für Feiern oder Festtage
Ellinger kann sich vorstellen, das Wirte an Tagen mit hoher Nachfrage oder festen Menüs - etwa der traditionellen Martinsgans oder dem Weihnachtsessen mit mehreren Gängen - eine Anzahlung von Gästen verlangen. Das gelte auch bei Reservierungen für kleine oder größere Gruppen. «Wenn die Gäste in diesen Fällen nicht kommen, ist das immer ein Problem.» Zudem könnten an Feiertagen reservierte Tische kaum weitergegeben werden - es gebe dann so gut wie keine Laufkundschaft. «An normalen Tagen ist das etwas anderes, vor allem in den Städten mit einer guten Nachfrage.»
Nach Einschätzung des Verbandsgeschäftsführers sind Anzahlungen bei größeren Reservierungen oder an Feiertagen bisher in Thüringen nicht die Regel. «Das ist bisher nicht weit verbreitet. Gott sei Dank.» Die Mehrheit der Gäste im Freistaat halte sich an die Spielregeln, komme bei Reservierung oder sagte rechtzeitig ab. Allerdings habe er auch schon von drastischen Fällen gehört, wo Gäste für größere Familienfeiern Reservierungen in mehreren Restaurants gleichzeitig vornahmen und so für hohe Ausfallkosten sorgten.













